Willkommen auf der Seite der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA).
Die Gesetzgebung hat die Bestellung von hauptamtlichen Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) für alle drei Organisationsebenen der Bundesagentur für Arbeit vorgesehen (§ 385 Abs. 1 SGB III). Mit der Neufassung des SGB II zum 01.01.2011 wurden auch in den Jobcentern BCA bestellt (§18e SGB II).
Zu unseren Aufgaben gehören
- Abbau von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, u.a. Erhöhung des Frauenanteils in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind
- Förderung des Gender Mainstreaming (geschlechtersensible Sichtweise)
- Überwindung des geschlechterspezifisch geprägten Ausbildungs- und Arbeitsmarkts
- Förderung der Frauenerwerbstätigkeit und einer eigenständigen Existenzsicherung
- Förderung der Potenziale von Frauen für den Fachkräftebedarf
Für die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland agieren die BCA in beiden Rechtskreisen (SGB II und SGB III) übergeordnet und koordinierend.
Die BCA vor Ort nehmen diese Aufgabe regional für ihren Agentur- oder Jobcenter-Bezirk wahr und sind ihre Ansprechpersonen bei regionalen Einzelfragen.
Daten
Frauen und Männer am Arbeits- und Ausbildungsmarkt
Die Broschüre, Ausgabe 2024, bietet Informationen zur Situation von Frauen und Männern am Arbeits- und Ausbildungsmarkt im Jahr 2023. Sie finden hier die Ausgaben für Rheinland-Pfalz und das Saarland als PDF-Datei.
Weitere Daten zu Frauen und Männern am Arbeitsmarkt finden Sie auch im Internet der Statistik.
Informationsveranstaltungen
Job / Familie / Karriere
Hier informieren Sie Fachleute in überwiegend virtuellen Formaten über verschiedene Themen der Arbeits- und Berufswelt und geben zum Beispiel Tipps zur Selbstvermarktung.
Die Veranstaltungen werden als Online-Veranstaltung bzw. je nach den räumlichen Gegebenheiten vor Ort durchgeführt und dauern etwa zwei Stunden.
Virtuelle Woche der Chancengleichheit vom 17. bis 21. Juni 2024
Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) in den Arbeitsagenturen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben eine virtuelle Woche der Chancengleichheit ins Leben gerufen. Vom 17. bis 21. Juni 2024 behandeln zehn Vorträge verschiedene Themen rund um das Thema Beruf - von erfolgreich bewerben im digitalen Zeitalter bis hin zu Mental Load: mentale Belastung – Folgen und Auswege.
Die Teilnahme an den Online-Vorträgen ist kostenlos. Die einzelnen Vorträge finden Sie über die Internetseite www.arbeitsagentur.de unter dem Reiter "Finden Sie Veranstaltungen in Ihrer Nähe" sowie auf der Internetseite der jeweiligen Arbeitsagentur unter dem Reiter "Ihre Dienststelle vor Ort". An dieser Stelle kann auch die Anmeldung zu den digitalen Veranstaltungen erfolgen.
Sehen Sie hier die gesamte Veranstaltungsübersicht zur digitalen Woche der Chancengleichheit. Für Fragen stehen die BCA in den Agenturen für Arbeit (siehe Kontaktliste rechts) gerne zur Verfügung.
Teilzeitberufsausbildung
Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG) wurde bereits zum 01.01.2020 der Zugang zur Teilzeitberufsausbildung für alle Interessierten geöffnet.
Neben Personen, die durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen gebunden sind, können auf diese Weise auch andere Personen von einer Teilzeitberufsausbildung profitieren. Mit dieser Broschüre "TEILZEITBERUFSAUSBILDUNG (M)ein Weg zum Berufsabschluss" möchten wir Sie über diese Ausbildungsform informieren.