In den letzten Jahren ist die Zahl der Frauen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen immer weiter angestiegen. Mitte vergangenen Jahres waren in Rheinland-Pfalz 677 500 Frauen sozialversicherungspflichtig tätig. Im Vergleich zum Jahr 2011 waren somit 102 200 Frauen oder 17,8 Prozent mehr erwerbstätig.
Insbesondere die Teilzeitbeschäftigung hat zugenommen. Vom Jahr 2011 bis 2021 erhöhte sich die Teilzeitbeschäftigung der Frauen um 82 850 oder 31,0 Prozent auf 350 200 Beschäftigte. Die Vollzeitbeschäftigung ist dagegen in diesem Zeitraum lediglich um 25 200 oder 8,3 Prozent auf 327 300 beschäftigte Frauen gestiegen. „Diese Zahlen belegen eindeutig, dass Teilzeitbeschäftigung unverändert eine Frauendomäne ist. Fast 81 Prozent der Teilzeitarbeitsverhältnisse werden von Frauen ausgeübt“, so Heidrun Schulz, Chefin der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit. „Frauen sind häufiger durch Kinderbetreuung und häusliche Pflege gebunden. Oft ist dies ein Grund für die Teilzeitbeschäftigung. Diese Teilzeitbeschäftigung birgt ein hohes Altersarmutsrisiko. Die mit verkürzter Arbeitszeit verbundenen Lohneinbußen führen dazu, dass der Aufbau einer eigenständigen Alterssicherung oft nicht ausreichend ist.“
Mehr als die Hälfte der Frauen arbeiten im Gesundheits- und Sozialwesen, im Handel und im Verarbeitenden Gewerbe. Gemessen an allen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen betrug der Anteil im Gesundheits- und Sozialwesen 27,0 Prozent, im Handel 15,4 Prozent und im Verarbeitenden Gewerbe 11,0 Prozent.
Die Beschäftigungsquote* der Frauen in Rheinland-Pfalz betrug im Jahr 2021 55,4 Prozent und somit einen Prozentpunkt mehr als im Jahr 2020. Eine geringere Beschäftigungsquote wiesen lediglich Bremen mit 52,3 Prozent, das Saarland mit 54,2 Prozent und Nordrhein-Westfalen mit 54,4 Prozent aus. Bezogen auf Deutschland lag die Beschäftigungsquote der Frauen im letzten Jahr bei 58,0 Prozent.
„Diese Zahlen belegen, dass die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt gesteigert werden kann. Die Beschäftigungsquote der Männer lag mit 63,0 Prozent deutlich höher“, so Schulz. “Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern bieten Frauen vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten an. Diese reichen von Vermittlung und Beratung über notwendige Qualifizierung, Telefonaktionstage, frauenspezifische Veranstaltungen bis hin zu Bewerbungsseminaren sowie Coachingmaßnahmen.“
Die bewährte Info-Reihe „BIZ&Donna“ läuft im Jahr 2022 unter neuem Namen weiter. „Job | Familie | Karriere“ heißen die Informationsveranstaltungen, in denen die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt interessante Themen aufgreifen wie zum Beispiel „Wie gelingt ein beruflicher Wiedereinstieg“, „Umwandlung geringfügige in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“ oder „Mit Rhetorik zum beruflichen Erfolg“.
So werben die Beauftragten für Chancengleichheit auch für die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung. In diesen Fällen einigen sich Auszubildende und Betrieb auf eine individuelle Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit. Somit kann die Ausbildungszeit an die betrieblichen Abläufe und die Bedürfnisse der Auszubildenden angepasst werden. Eine Teilzeitausbildung ist in allen dualen Berufsausbildungen möglich. Sie führt zu einer Verlängerung der Ausbildungsdauer. Dabei spielen die schulische Vorbildung sowie eventuell vorhandene Berufserfahrung der Auszubildenden eine Rolle.
„Nicht immer können Auszubildende ihre Ausbildung in Vollzeit absolvieren. Manchmal lassen die persönlichen Rahmenbedingungen wegen Kinderbetreuung oder Betreuung pflegebedürftiger Personen dies nicht zu. In solchen Fällen bietet die Ausbildung in Teilzeit die Gelegenheit, trotz eines eingeschränkten Zeitbudgets den Weg in die Berufswelt zu finden und einen abgeschlossenen Berufsabschluss zu erlangen. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nach wie vor ein sicherer Garant für eine stete Erwerbsbiografie“, weiß Heidrun Schulz
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