Am 3. Dezember findet der jährliche Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen statt, ein von den Vereinten Nationen ausgerufener Aktionstag. Dieser Tag soll die Situation von Menschen mit Behinderungen ins Blickfeld der Öffentlichkeit rücken und Unternehmen für deren Beschäftigung sensibilisieren und motivieren. Die Woche der Menschen mit Behinderungen findet in diesem Jahr bundesweit vom 25. November bis zum 3. Dezember statt. Das Motto lautet „Inklusion bringt weiter“. Ziel dieser Aktionswoche ist es, das Bewusstsein für die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu stärken.
„Inklusion geschieht nicht von heute auf morgen“, sagt Heidrun Schulz, Chefin der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit. „Es ist wichtig, dass wir ständig daran arbeiten, Vorbehalte und Unsicherheiten gegenüber der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen abzubauen.“
Um den inklusiven Gedanken der Bundesagentur für Arbeit als Dienstleisterin am Arbeits- und Ausbildungsmarkt tagtäglich umzusetzen, stehen in den Agenturen für Arbeit Menschen mit Behinderungen speziell geschulte Beraterinnen und Berater zur Verfügung. Sie informieren und beraten zu Fragen der Arbeits- und Ausbildungsplatzvermittlung sowie zu finanziellen Fördermöglichkeiten. Bei Bedarf können zusätzlich beispielsweise der Ärztliche Dienst, der Berufspsychologische Service und der technische Beratungsdienst mit ihrer Expertise hinzugezogen werden. Unterstützende Förderleistungen können den Menschen mit Behinderungen angeboten werden. Das sind zum Beispiel Praktika zur Eignungsabklärung, Ausbildungszuschüsse oder Lohnkostenzuschüsse. Ebenso kann eine Probebeschäftigung bis zu drei Monaten unterstützt werden.
„Einfach mal machen“, rät Heidrun Schulz. „Mit Praktika und Probeschäftigungen können sich Beschäftigte und Betriebe unverbindlich kennenlernen. Berührungsängste werden abgebaut und die potentiellen Mitarbeitenden können feststellen, ob die Tätigkeit zu ihnen passt.“
Interessierte Betroffene können unter der kostenfreien Servicenummer 0800 4 5555 00 Kontakt zur zuständigen Agentur für Arbeit aufnehmen.
Auch Unternehmen können sich bei Interesse telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0800 4 5555 20 melden.
In den letzten zehn Jahren stieg die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen in Rheinland-Pfalz an. Diese Beschäftigtenzahl ergibt sich aus den Angaben der Arbeitgeber aus dem Anzeigeverfahren nach § 163 Abs. 2 SGB IX*. Im Jahr 2012 beschäftigten Unternehmen mit zwanzig oder mehr Arbeitsplätzen 35 200 schwerbehinderte Menschen. Im Jahr 2022 (das ist der derzeit aktuellste Datenstand) waren es 42 200 und somit 7 000 Menschen mehr (plus 19,8 Prozent) als im Jahr 2012. Insbesondere Frauen profitierten vom Beschäftigungsaufwuchs. So stieg in diesem Zeitraum die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Frauen von jahresdurchschnittlich 14 200 im Jahr 2012 auf 19 200 Frauen im Jahr 2022. Dies entspricht einer Steigerung von 35,6 Prozent. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Männer lediglich um 9,2 Prozent gestiegen.
Das Verarbeitende Gewerbe, die Öffentliche Verwaltung sowie das Gesundheits- und Sozialwesen nehmen eine wichtige Rolle für die schwerbehinderten Menschen ein. 24,5 Prozent aller beschäftigten Schwerbehinderten arbeiteten im Jahr 2022 im Verarbeitenden Gewerbe, 23,0 Prozent in der Öffentlichen Verwaltung und 16,4 Prozent im Gesundheits- und Sozialwesen.
Im November waren in Rheinland-Pfalz 6 600 schwerbehinderte Menschen arbeitslos. Das waren 100 Personen oder 1,3 Prozent weniger als im Oktober. Gegenüber dem Vorjahr wurden 300 schwerbehinderte Arbeitslose mehr gezählt (plus 4,7 Prozent). Gemessen an allen arbeitslosen Personen in Rheinland-Pfalz betrug der Anteil der schwerbehinderten arbeitslosen Menschen 5,6 Prozent.
* Die Beschäftigtenstatistik schwerbehinderter Menschen basiert auf den Daten, die der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Anzeigeverfahrens gemäß § 163 Abs 2 SGB IX zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung und der Berechnung einer u. U. fälligen Ausgleichsabgabe anzuzeigen sind.