Potenziale heben, Fachkräfte sichern
Die Unternehmen in Sachsen stehen vor großen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt: Demografie, Digitalisierung und Strukturwandel. Und sie haben eine Gemeinsamkeit: Um im nationalen und internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben, sind Unternehmen auf gut qualifizierte Fachkräfte angewiesen.
Ein wirksamer Weg bei der betrieblichen Fachkräftesicherung ist die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Beispielsweise haben 75 Prozent der jobsuchenden Schwerbehinderten einen Facharbeiterabschluss oder sind Akademiker.
Bei der Personalauswahl sollte es genau aus diesem Grund nicht darum gehen, was jemand nicht kann - sondern wer worin besonders gut ist. Dieser stärkenorientierte Ansatz in der Personalauswahl ist zukunftsweisend. Menschen mit Handicap haben viele Talente und Qualifikationen - auch in Engpassberufen.
Darüber hinaus ist eine gelebte Vielfalt in den Belegschaften der Unternehmen ein Gewinn, der sich auszahlt. Behinderte Menschen sind darin geübt, neue und pragmatische Lösungen zu finden. Zudem können sie dazu beitragen, den Teamgeist zu stärken, die sozialen Kompetenzen der Belegschaft zu verbessern und die Bereitschaft aller zu erhöhen, auch kreative Lösungen zu finden.
Gut beraten, richtig gefördert
Damit die Unternehmen in Frauen und Männern mit Handicap ihre Fachkräfte finden und sie von den vielen Vorteilen der Inklusion profitieren können, helfen die Vermittlungs- und Integrationsfachkräfte sowie der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit beraten individuell und direkt vor Ort, fördern das Engagement der Unternehmen und unterstützen mit finanziellen Leistungen.
Zuschüsse bei Einstellung von behinderten Menschen:
- Eingliederungszuschuss (1), um Fertigkeiten und Kenntnisse der Bewerberin oder des Bewerbers zu fördern
- Erstattung der Kosten für eine Probebeschäftigung von bis zu drei Monaten
- Zuschuss zur Ausbildung (2)
- Zuschuss für die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes
(1) Eingliederungszuschuss:
Für bis zu zwei Jahre kann ein Betrieb mit bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes bezuschusst werden. Zusätzlich wird eine Pauschale für die Sozialversicherung gewährt. In besonderen Einzelfällen kann die Förderung sogar bis 60 Monate, bei über 55- Jährigen bis zu 96 Monate erfolgen.
(2) Ausbildungszuschuss / Eingliederungszuschuss nach Ausbildung:
Um für behinderte bzw. schwerbehinderte Menschen die Chancen auf eine betriebliche Ausbildung und damit einen Berufsabschluss zu verbessern, können dem Arbeitgeber als Anreiz Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder einer vergleichbaren Vergütung gewährt werden. Bei Übernahme eines schwerbehinderten Menschen in ein Arbeitsverhältnis durch den Ausbildenden oder einen anderen Arbeitgeber im Anschluss an eine geförderte Ausbildung kann ebenso ein Eingliederungszuschuss erbracht werden.
Das Sächsische Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Bundesagentur für Arbeit haben das Arbeitsmarktprogramm "Wir machen das! - Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung" ins Leben gerufen. Gefördert werden Unternehmen, die schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen auf einen zusätzlichen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz einstellen. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes und kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Insgesamt kann die gestaffelte Förderung bis zu 5.000 Euro betragen.