Sachsen-Anhalt: Mehr Erzieher/innen braucht das Land

Bisher konnte eine Umschulung für Arbeitslose zur Erzieherin/zum Erzieher nur für die ersten beiden Jahre finanziert werden. Ab 01.07.2023 ist eine Förderung über die gesamte Ausbildungszeit möglich.

24.03.2023 | Presseinfo Nr. 18

Ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher werden in Sachsen-Anhalt dringend gesucht. Dieser Engpass wird sich in den kommenden Jahren noch verstärken. Viele Fachkräfte gehen in Rente oder scheiden vorzeitig aus dem Beruf aus.

Hoher Fachkräftebedarf bei Erzieherinnen und Erziehern
Im Jahr 2018 gab es in Sachsen-Anhalt 39.900 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Berufen der Kindererziehung, 2022 waren es bereits 42.700. Das ist ein Anstieg um 7 Prozent. Auf der anderen Seite waren im Jahr 2018 1.900 Fachkräfte arbeitslos gemeldet, 2022 lediglich 500. Die bei den Arbeitsagenturen gemeldeten Arbeitsstellen erhöhten sich von knapp 500 im Jahr 2018 auf mehr als 600 im Jahr 2022.

Wie wurde bisher eine Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher gefördert?
Eine vollschulische Aus- oder Weiterbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in dauert meist drei Jahre. Bisher konnte das für Arbeitslose über einen Bildungsgutschein nur für die ersten beiden Jahre gefördert werden und auch nur dann, wenn die Finanzierung des dritten Jahres über eine andere Einrichtung sichergestellt war. Daher konnten von Januar bis November 2022 in ganz Sachsen-Anhalt insgesamt nur 13 Arbeitslose eine durch die Bundesagentur oder das Jobcenter geförderte Weiterbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher beginnen.

Wichtig:Was ist neu ab 01.07.2023?
Das Bürgergeldgesetz greift die erhöhten Fachkräftebedarfe in schulischen Ausbildungen auf und ermöglicht mit seinen rechtlichen Änderungen nun erstmalig in Sachsen-Anhalt die Förderung der schulischen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher ab Sommer 2023 in nicht verkürzter Form. Das heißt, die bisher notwendige Finanzierungssicherstellung für das dritte Ausbildungsjahr entfällt. Damit wird die Durchführung der Weiterbildung wesentlich vereinfacht.

Was spricht für eine Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher?

  • beste Übernahmechancen nach bestandener Prüfung
  • hoher Praxisbezug innerhalb der Ausbildung
  • frühzeitige Bindung der Arbeitnehmer/-innen an den Betrieb
  • Übernahme der Kosten für den gesamten Zeitraum
  • mögliche Anrechnung vorhandener Abschlüsse und damit Verkürzung der Weiterbildungszeit

 

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„Ein Beruf in der Kinderbetreuung ist anspruchsvoll aber auch krisensicher. Mit dem Schließen der Förderlücke wurde eine gute Voraussetzung geschaffen, um mehr interessierte Arbeitslose für eine Umschulung zu gewinnen. Das ist ein großer Schritt, um den steigenden Fachkräftebedarf in Sachsen-Anhalt in Zukunft besser decken zu können“, sagt der Vorsitzende der Geschäftsführung der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Sachsen-Anhalt, Markus Behrens.

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„Neben der Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze und der Abschaffung des Schulgeldes für angehende Erzieherinnen und Erzieher in Sachsen-Anhalt ist nun auch eine Umschulung in diesem so wichtigen Beruf deutlich attraktiver geworden. Wir haben gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher, einen Kita-Betreuungsanspruch von bis zu zehn Stunden, gute pädagogische Angebote, lange Kita-Öffnungszeiten, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Das ist ein Pfund, das es weiter auszubauen gilt. Daher möchte ich alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe ermutigen, von der Umschulungsoption regen Gebrauch zu machen“, sagt Arbeits- und Sozialministerin Petra Grimm-Benne.

 

Daneben bestehen für Erzieher und Erzieherinnen aber auch weitere überaus interessante Einsatzfelder in den Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere den Hilfen zur Erziehung.

 

An wen können sich Interessierte wenden?

▪ Bei Interesse an einer Umschulung:
Die Förderung ist bereits zum nächsten Weiterbildungsbeginn nach dem 01.07.2023 mit einem Bildungsgutschein möglich.
Kontakt für Arbeitslose: 0800 4 555500*
Kontakt für Beschäftigte: 0800 4 555520*

▪ Die gemeinsamen Arbeitgeberservices von Arbeitsagenturen und Jobcentern stehen allen Wirtschaftsunternehmen, aber beispielweise auch Kindereinrichtungen, Pflegebetrieben, Stadtverwaltungen, für Fragen der Förderung der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten unter der Rufnummer 0800 4 555520* oder persönlich bei einem Betriebsbesuch zur Verfügung.

Beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können unter der Telefonnummer 0800 4 555520* anrufen.

▪ Für Beschäftigte in den vom Arbeitgeberservice betreuten Unternehmen stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA den Kontakt zu den Berufsberaterinnen und Berufsberatern im Erwerbsleben her. Diese Spezialisten bieten ein spezifisches Beratungsangebot an- über Entwicklungsperspektiven, Arbeitsmarktinformation, Orientierung und weitere vielseitige Unterstützung im Kontext von Arbeit und Beruf.

*(Mo. - Fr. 08:00 – 18:00 Uhr, gebührenfrei)