Ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher werden in Thüringen dringend gesucht. Dieser Engpass wird sich in den kommenden Jahren noch verstärken. Viele Fachkräfte gehen in Rente oder scheiden vorzeitig aus dem Beruf aus. Außerdem ist ein steigender Fachkräftebedarf aufgrund höherer Betreuungsquoten bei den unter Dreijährigen und einer Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation zu erwarten.
Hoher Fachkräftebedarf bei Erzieherinnen und Erziehern
Im Jahr 2018 gab es in Thüringen 39.800 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Berufen der Kindererziehung, 2022 waren es bereits 42.300. Das ist ein Anstieg um 7 Prozent. Auf der anderen Seite waren im Jahr 2018 1.400 Fachkräfte arbeitslos gemeldet, 2022 lediglich 400. Die bei den Arbeitsagenturen gemeldeten Arbeitsstellen lag im Jahr 2022 auf dem Niveau von 2018 (jeweils 600).
Wichtig:Was ist neu ab 01.07.2023?
Das Bürgergeldgesetz greift die erhöhten Fachkräftebedarfe in schulischen Ausbildungen auf und ermöglicht mit seinen rechtlichen Änderungen nun erstmalig in Thüringen die Förderung der schulischen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher ab Sommer 2023 in nicht verkürzter Form. Dafür ist es jedoch notwendig, dass die staatlichen Fachschulen diese Bildungsgänge zertifizieren lassen.
Was spricht für eine Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher?
- beste Übernahmechancen nach bestandener Prüfung
- hoher Praxisbezug innerhalb der Ausbildung
- frühzeitige Bindung der Arbeitnehmer/-innen an den Betrieb
- Übernahme der Kosten für den gesamten Zeitraum
- mögliche Anrechnung vorhandener Abschlüsse und damit Verkürzung der Weiterbildungszeit
Zitat:„Ein Beruf in der Kinderbetreuung ist anspruchsvoll aber auch krisensicher. Im Rahmen der neuen Fördermöglichkeiten können wir nunmehr interessierte Arbeitslose für eine Umschulung gewinnen. Das ist ein großer Schritt, um den steigenden Fachkräftebedarf beim Erzieherberuf in Thüringen in Zukunft besser decken zu können,“ sagt der Vorsitzende der Geschäftsführung der BA-Regionaldirektion Thüringen-Thüringen, Markus Behrens.
An wen können sich Interessierte wenden?
▪ Bei Interesse an einer Umschulung:
Die Förderung ist bereits zum nächsten Weiterbildungsbeginn nach dem 01.07.2023 mit einem Bildungsgutschein möglich.
Kontakt für Arbeitslose: 0800 4 555500*
Kontakt für Beschäftigte: 0800 4 555520*
▪ Die gemeinsamen Arbeitgeberservices von Arbeitsagenturen und Jobcentern stehen allen Wirtschaftsunternehmen, aber beispielweise auch Kindereinrichtungen, Pflegebetrieben, Stadtverwaltungen, für Fragen der Förderung der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten unter der Rufnummer 0800 4 555520* oder persönlich bei einem Betriebsbesuch zur Verfügung.
▪ Beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können unter der Telefonnummer 0800 4 555520* anrufen.
▪ Für Beschäftigte in den vom Arbeitgeberservice betreuten Unternehmen stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA den Kontakt zu den Berufsberaterinnen und Berufsberatern im Erwerbsleben her. Diese Spezialisten bieten ein spezifisches Beratungsangebot an- über Entwicklungsperspektiven, Arbeitsmarktinformation, Orientierung und weitere vielseitige Unterstützung im Kontext von Arbeit und Beruf.
*(Mo. - Fr. 08:00 – 18:00 Uhr, gebührenfrei)