Nach den aktuellen verfügbaren Daten waren 2021 in Sachsen-Anhalt 17.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung in Betrieben mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Über 80 Prozent der schwerbehinderten Menschen in Beschäftigung sind 45 Jahre oder älter. Der Großteil arbeitet im Verarbeitenden Gewerbe, in der öffentlichen Verwaltung oder im Sozialwesen und Gesundheitswesen.
Gemessen an allen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern in Sachsen-Anhalt kommen 31,8 Prozent ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach. Diese sogenannte Erfüllungsquote lag 2016 bei 33,7 Prozent. 2021 haben darüber hinaus 39,3 Prozent ihre Beschäftigungspflicht zumindest teilweise erfüllt, 2016 waren es 36,7 Prozent. Das bedeutet, diese Arbeitgeber haben nur einen Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Ihre Beschäftigungspflicht gar nicht erfüllt haben hingegen 28,9 Prozent der beschäftigungspflichtigen Betriebe, vor fünf Jahren waren es 29,6 Prozent. Sie beschäftigen keine schwerbehinderten Menschen und haben damit auch keinen ihrer gesetzlich definierten Pflichtarbeitsplätze besetzt.
Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der BA bekräftigt seine Aussage vom Dezember: „Inklusion ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird es zunehmend wichtiger, die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben zu fördern und zu verbessern. Der erste Schritt für eine bessere Integration dieser Menschen in die Betriebe muss darin liegen, noch vorhandene Vorurteile abzubauen.“
Er sagte weiterhin: „Um Unternehmen in allen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bestmöglich zu unterstützen, sind in jeder örtlichen Arbeitsagentur Reha-Spezialisten eingesetzt, die als kompetente Ansprechpartner und -partnerinnen zur Verfügung stehen. Die Palette der Förderinstrumente ist breitgefächert und reicht von Qualifizierung sowie Gehaltszuschüssen für Unternehmen bis hin zur Unterstützung bei der technischen Ausstattung. Unternehmen können sich von ihrer örtlichen Arbeitsagentur jederzeit beraten lassen.“
Unterschied der neuen Erfüllungsquote zur bisherigen Ist-Quote:
Arbeitgeber mit 20 und mehr zu zählenden Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber mit 20 bis unter 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen und Arbeitgeber mit 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Arbeitgeber mit 60 und mehr Arbeitsplätzen müssen mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen.
Die bisherige „Ist-Quote“ bildete den Anteil der mit schwerbehinderten Menschen besetzten Arbeitsplätze an allen zu zählenden Arbeitsplätzen ab. Die nun erstmals vorgelegte „Erfüllungsquote“ hingegen stellt den Anteil der Arbeitgeber dar, die ihre Beschäftigungspflicht vollständig erfüllt haben, gemessen an allen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern. Mit Hilfe der Erfüllungsquote kann eingeschätzt werden, wie viele Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nachkommen.