Sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte
Noch nie waren in Thüringen Ältere so stark in den Arbeitsmarkt integriert, wie heute. Die Erwerbstätigkeit Älterer nimmt im Bundesland seit 10 Jahren deutlich zu. Gerade in den Altersgruppen ab 60 zeigen sich deutliche Anstiege. So gab es im Jahr 2022 rund 3,5 Prozent mehr Beschäftigte in der Altersgruppe 50 bis unter 60 als im Jahr 2012. In der Altersgruppe 60 bis unter 65 Jahre stieg die Beschäftigung im gleichen Zeitraum sogar um über 80 Prozent an. Gründe sind hierfür unter anderem die Demografie bedingt wachsende Zahl der Älteren, wie auch die Erhöhung des Renteneintrittsalters und die grundsätzlich gestiegene Erwerbsbeteiligung Älterer.
Vermehrt sind in Thüringen auch Rentnerinnen und Rentner, je nach Branche, unter den Erwerbstätigen. Die Gründe sind laut einer im Kurzbericht des Institutes für Arbeitsmarkt und Berufsforschung Nr.8/2022 publizierten Analyse für diese Gruppe häufig nicht ausschließlich finanzieller Art. Demnach werden „Spaß an der Arbeit“, dass „Bedürfnis nach einer sinnvollen Aufgabe“ und „soziale Kontakte“ als Motive dafür genannt, dass Menschen auch während der Rente einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stieg in Thüringen in der Altersgruppe 65 Jahre und älter in den vergangenen 10 Jahren um mehr als das Dreifache. Die geringfügige Beschäftigung, so genannte Minijobs, erhöhte sich in dieser Altersgruppe um 63 Prozent.
Arbeitslosigkeit Älterer ab 60 Jahren steigt
Während die Arbeitslosigkeit in der Altersgruppe 50 bis unter 60 Jahren seit 2012 um mehr als die Hälfte abnahm, stiegen dagegen die Arbeitslosenzahlen bei den 60 bis über 65-Jährigen um knapp 100. Hinter dieser Entwicklung stehen neben der demografischen Entwicklung auch die weitere Erwerbsbeteiligung aufgrund des gestiegenen Renteneintrittsalters.
Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringen oft besondere fachliche und soziale Kompetenzen mit, die sie gewinnbringend in einer beruflichen Tätigkeit einsetzen können. Ihre Erfahrungen sind wichtig und wertvoll. Bestehende Defizite, wegen beispielsweise auftretenden gesundheitlichen Problemen oder anderen integrationshemmenden Einschränkungen können durch einen Eingliederungszuschuss ausgeglichen werden. Für den Personenkreis der über 50-jährigen kann eine Förderung von bis zu drei Jahren erfolgen, wenn diese noch bis Ende dieses Jahres eingestellt und die Förderung spätestens bis zum 31.12.2023 begonnen hat. Daneben steht der Arbeitgeber-Service gerne mit Informationen zur alters- und gesundheitsgerechten Arbeitsplatzgestaltung beratend zur Seite.
Zitat:Dazu sagt der Vorsitzende der Geschäftsführung der BA Regionaldirektion Halle, Markus Behrens: „Entscheidend sind Konzepte, wie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jenseits der 60 ihre Stärken optimal nutzen können und nicht vorzeitig aus dem Erwerbsleben aussteigen müssen. Für unsere Unternehmen sind sie ein wichtiges Fachkräftepotential. Sie bringen Berufs- und Lebenserfahrung mit, die sie, zum Vorteil der Unternehmen, in der Zusammenarbeit mit jüngeren Beschäftigten einsetzen können."