Nach den aktuellen verfügbaren Daten waren 2022 in Sachsen-Anhalt 19.300 Menschen mit einer Schwerbehinderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Über 80 Prozent der schwerbehinderten Menschen in Beschäftigung sind 45 Jahre oder älter. Der Großteil arbeitet im Verarbeitenden Gewerbe, in der öffentlichen Verwaltung oder im Sozialwesen und Gesundheitswesen.
Gemessen an allen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern in Sachsen-Anhalt kommen 32,8 Prozent ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach. Diese sogenannte Erfüllungsquote lag im Vorjahr bei 31,8 und vor 5 Jahren bei 33,0 Prozent. 2022 haben darüber hinaus 39,2 Prozent ihre Beschäftigungspflicht zumindest teilweise erfüllt, vor 5 Jahren waren es 37,3 Prozent. Das bedeutet, diese Arbeitgeber haben nur einen Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Ihre Beschäftigungspflicht gar nicht erfüllt haben hingegen 28,2 Prozent der beschäftigungspflichtigen Betriebe, vor fünf Jahren waren es 29,7 Prozent. Sie beschäftigen keine schwerbehinderten Menschen und haben damit auch keinen ihrer gesetzlich definierten Pflichtarbeitsplätze besetzt.
Zitat:„Die Förderung der Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsplatz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger wird. Um Vorurteile abzubauen und eine bessere Integration zu erreichen, ist es entscheidend, dass Unternehmen Unterstützung erhalten. In jeder örtlichen Arbeitsagentur stehen Reha-Spezialisten als kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung, um Unternehmen bei Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu beraten und zu unterstützen. Die Palette der Förderinstrumente ist vielfältig und umfasst Qualifizierung, Gehaltszuschüsse und technische Ausstattung. Unternehmen sind eingeladen, sich jederzeit bei ihrer örtlichen Arbeitsagentur beraten zu lassen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu fördern und zu verbessern“, erklärt Markus Behrens, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen.
Tipp:Neu: erhöhte Ausgleichsabgabe kann nun bis zu 720 Euro betragen
Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht oder nur teilweise erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe an die Integrationsämter zahlen. Sie ist nach Betriebsgröße und Höhe der Beschäftigungsquote gestaffelt. Die Abgabe dient unter anderem dazu, einen finanziellen Ausgleich für Arbeitgeber zu schaffen, die ihre Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzen und dadurch möglicherweise zusätzliche Kosten tragen. Die Ausgleichsabgabe betrug für das Anzeigejahr 2022 zwischen 140 Euro bis 360 Euro pro Monat. Mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt wurde zum 1. Januar 2024 eine erhöhte Ausgleichsabgabe für diejenigen Betriebe eingeführt, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. Für diese Arbeitgeber kann die Ausgleichsabgabe je nach Betriebsgröße auf bis zu 720 Euro monatlich steigen. Erstmals kommen die neuen Staffelbeträge 2025 zum Tragen. Stellen Unternehmen noch im Jahr 2024 schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Mitarbeitende ein, verringert sich die Ausgleichsabgabe entsprechend.