Steigende Inflation und höhere Preise für Energie – die Kosten steigen, nicht nur im Unternehmen, auch bei Ihren Mitarbeitenden.
Sie wollen in der aktuellen Situation, dass Ihre Mitarbeitenden über Unterstützungsmöglichkeiten gut informiert sind? Insbesondere für diejenigen mit Kindern haben wir einen Tipp für Sie:
Die Familienkasse zahlt neben dem Kindergeld auch den einkommensabhängigen Kinderzuschlag (KiZ) aus, der bei weitem nicht nur für Geringverdienende in Frage kommt.
Beispielsweise können auch Familien mit einem Brutto-Verdienst von über 5.600,- Euro im Monat, abhängig von der Zahl der Kinder und der Mietkosten, einen Leistungsanspruch haben!
Der KiZ beträgt pro Kind bis zu 250,- € monatlich, zusätzlich zum Kindergeld. Zusammen mit dem Kindergeld bekommt dann z.B. eine Familie mit zwei Kindern bis zu 896,- Euro monatlich zusätzlich vom Staat. Besteht ein Anspruch auf KiZ, eröffnet dies außerdem einen Anspruch auf weitere Leistungen.
Der KiZ muss allerdings separat beantragt werden. Dazu kann über den KiZ-Lotsen unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse ganz unkompliziert ein individueller Anspruch geprüft und anschließend auch Online beantragt werden. Für weitere Fragen unterstützt die Familienkasse unter anderem mit einer Videoberatung zum Kinderzuschlag, die auch über das Smartphone möglich ist.
Empfehlen Sie Ihren Mitarbeitenden mit Kindern doch einfach den Antrag auf den KiZ. Für Sie als Arbeitgeber entstehen keine Kosten und kein zusätzlicher Aufwand.