Fördermöglichkeiten (Kurzfassung)
Nachholen eines Berufsabschlusses – Weiterbildung nach §81 SGB III
- Zielgruppe: Ungelernte bzw. wieder Ungelernte
- Förderung der Lehrgangskosten zu 100%
- Arbeitsentgeltzuschüsse bis zu 100 %
Anpassungsqualifizierungen – Weiterbildung nach §82 SGB III
- Zielgruppe: Alle beschäftigten Hilfs-, Fach- und Führungskräfte in Unternehmen
- Zuschüsse zu den Lehrgangskosten von zertifizierten Maßnahmen bei Bildungsträgern und Gewährung von attraktiven Arbeitsentgeltzuschüssen
- Wenn mehrere Beschäftigte Ihres Unternehmens an derselben Weiterbildung teilnehmen, müssen Sie nicht mehrere Anträge stellen. Nutzen Sie gerne den Sammelantrag für eine Weiterbildung mehrerer Beschäftigter.
Die Schulungen können zeitlich flexibel durchgeführt werden. Ihr Personal kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend an den Lehrgängen teilnehmen. Wir planen mit Ihnen die Weiterbildungswege und Förderung durch die Arbeitsagentur.
Qualifizierungsgeld (Entgeltersatzleistung) – Weiterbildung nach § 82a SGB III
- Zielgruppe: Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust des Arbeitsplatzes droht, bei denen eine Weiterbildungen jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen kann.
Eine detaillierte Förderübersicht finden Sie im Flyer Beschäftigtenqualifizierung in der rechten Spalte.
Bitte beachten Sie, dass sich die Fördersätze je Agenturbezirk unterscheiden können.
Infos zu den Voraussetzungen und zeitlichem Ablauf
Sie können Ihre Anfrage jederzeit telefonisch, per Email oder online an uns richten. Verbindliche Aussagen zu den Fördermöglichkeiten können wir erst mit Vorliegen des vollständig ausgefüllten Erhebungsbogens (siehe Antrag zur Prüfung der Förderfähigkeit) treffen. Schicken Sie uns daher diesen gerne vorab. Bei Fragen können Sie sich gerne an den jeweiligen Ansprechpartner (siehe Flyer Beschäftigtenqualifizierung) wenden.
Bitte achten Sie darauf, Ihre Förderanfragen so früh wie möglich zu stellen – Vorlaufzeit notwendig.
Voraussetzung für die Förderung
- Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, das mindestens für die Dauer der Qualifizierung besteht
- Vorliegen einer betrieblichen Notwendigkeit der Weiterbildung
- Bildungsträger und die Bildungsmaßnahme sind AZAV-zertifiziert (Ausnahme: betriebliche Einzelumschulungen)
- die Maßnahme dauert mindestens 121 Unterrichtseinheiten
Notwendige Unterlagen bei Anfrageneingang
- Vollständiger Erhebungsbogen (siehe rechte Spalte) + lückenloser Lebenslauf Ihres Arbeitnehmers
- Angabe der korrekten Betriebsnummer
Prüfung der Fördervoraussetzungen und allgemeiner Ablauf
- Eingang vollständig ausgefüllter Erhebungsbogen (Förderanfrage durch Arbeitgeber)
- Prüfung der grundsätzlichen Fördervoraussetzungen und Rückmeldung an Arbeitgeber
- Sofern Eignungsklärung notwendig ist
- Einschaltung Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE) – telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch durch BBiE
- Ggf. Unterstützung durch Berufspsychologischer Service (BPS) oder Ärztlichen Dienst (ÄD)
- Einschaltung Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE) – telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch durch BBiE
- Finale Rückmeldung an Arbeitgeber zur Förderfähigkeit
Die weitere Antragsbearbeitung kann dann online über unsere eServices erfolgen.