• 11.273 Arbeitslose im Februar 2024
• Arbeitslosenquote damit auf 3,8 Prozent gesunken
• 3.355 Stellenangebote im Bestand
Wenig Bewegung gab es im Februar auf dem regionalen Arbeitsmarkt. Dennoch sind die Arbeitslosenzahlen im Bezirk der Agentur für Arbeit Reutlingen leicht gesunken, und zwar um exakt 84 Personen. Mit nun 11.273 Arbeitslosen liegt die Quote bei 3,8 Prozent und damit um 0,1 Prozent unter dem Januar-Wert. Im Baden-Württemberg-Schnitt bleibt die Arbeitslosenquote unverändert, sie liegt im Februar wie schon im Vormonat bei 4,2 Prozent.
Damit steht die Region im Baden-Württemberg-Vergleich relativ gut da. Allerdings fällt der Rückgang der Arbeitslosenzahlen im Februar auch im Bezirk der Agentur für Arbeit Reutlingen vergleichsweise gering aus. So lag die Arbeitslosenquote im Februar des vergangenen Jahres bei 3,5 Prozent, also 0,3 Prozent (oder 1.123 Personen) niedriger als im aktuellen Berichtsmonat. Trotz des aktuellen Rückgangs ist die langfristige Tendenz also eher steigend.
Ein Treiber der Arbeitslosigkeit sind dabei im Wesentlichen die Gruppe der Jüngeren (zwischen 15 und 25 Jahren) sowie die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (55 Jahre und älter). „Ein Anstieg der Arbeitslosigkeit lässt sich vor allem im Bereich der Arbeitslosenversicherung, also im SGB III, beobachten“, so Oliver Kerl, der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Reutlingen. „Diese Tatsache und die steigenden Zahlen bei den jüngeren Menschen können schon auch Hinweise auf eine schwächelnde Konjunktur sein, da naturgemäß jüngere und formal nicht-qualifizierte Personen als erste ihren Job verlieren.“
Neuerungen gibt es zum 01. März 2024 in Bezug auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. So wird künftig die Beschäftigung von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Ausland auch ohne vorherige formale Anerkennung des Berufsabschlusses ermöglicht. Allerdings müssen dafür eine im Herkunftsland staatlich anerkannte, mindestens zweijährige absolvierte Berufsausbildung sowie dazu passende mindestens zweijährige Berufserfahrung, vom Arbeitgeber zu prüfende Sprachkenntnisse sowie ein Mindestgehalt in Deutschland von 45 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2024: 40.770 Euro Jahresgehalt) vorliegen.
Eine weitere Neuerung ist die sogenannte „kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung“. Sie ermöglicht es Betrieben, in Spitzenzeiten kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einzustellen und eröffnet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Möglichkeit, für Engpässe in Spitzenzeiten – etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe oder an Flughäfen – ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für bis zu acht Monate einzustellen. Eine Berufsausbildung oder ein Studium sind nicht erforderlich. Die Bundesagentur für Arbeit kann die Zustimmung beziehungsweise die Arbeitserlaubnis grundsätzlich für jede Beschäftigung im Inland erteilen.
Stellenmeldungen
Im Februar wurden dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit 767 Stellenangebote neu gemeldet. Das ist zwar ein Anstieg um 166 Stellenangebote gegenüber dem Vormonat, dennoch fällt der Anstieg deutlich schwächer aus als in den letzten Jahren. Der Gesamtbestand an gemeldeten Arbeitsstellen liegt nun bei 3.355, das sind 79 (beziehungsweise 2,3 Prozent) weniger als im Januar. Baden-Württemberg-weit wurden im Februar 2024 deutlich weniger Stellen neu gemeldet als im selben Zeitraum der Vorjahre. Dadurch gibt es im Februar einen unüblichen Bestandsrückgang gegenüber dem Vormonat.
Entwicklung in den Landkreisen
Insgesamt waren im Landkreis Reutlingen im Februar 6.970 Menschen (+12,1 Prozent gegenüber Februar 2023) von Arbeitslosigkeit betroffen, davon waren 2.812 (+12,2 Prozent gegenüber Vorjahresmonat) bei der Agentur für Arbeit und 4.158 (+12 Prozent gegenüber Vorjahresmonat) beim Jobcenter Landkreis Reutlingen gemeldet.
Im Landkreis Tübingen waren im Februar 2024 insgesamt 4.303 Menschen arbeitslos gemeldet (+9,5 Prozent gegenüber Vorjahr). Davon betreute die Arbeitsagentur 1.861 (+12,9 Prozent gegenüber Vorjahr) und 2.442 (+7 Prozent gegenüber Vorjahr) das Jobcenter Landkreis Tübingen.
Arbeitsmarkt der Geschäftsstellen
Die Arbeitslosenquote für den Gesamtbezirk der Agentur für Arbeit Reutlingen (also Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung) lag im Februar bei 3,8 Prozent (Vorjahresmonat 3,5 Prozent).
Die Quoten im Einzelnen (Wert aus dem Februar 2023 jeweils in Klammern):
Landkreis Reutlingen 4,2 Prozent (3,8 Prozent), Landkreis Tübingen 3,4 Prozent (3,1 Prozent), Hauptagentur Reutlingen 4,4 Prozent (4,0 Prozent), Geschäftsstelle Münsingen 2,8 Prozent (2,8 Prozent) und Bad Urach 4,0 Prozent (3,4 Prozent).