Aufgaben und Tätigkeiten kompakt
Heilerziehungspfleger/innen begleiten und unterstützen Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder seelischer Behinderung aller Altersstufen, um deren Eigenständigkeit zu stärken und sie zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung im Alltag zu befähigen. Dabei berücksichtigen sie Art und Grad der jeweiligen Behinderung. Sie unterstützen die zu Betreuenden bei der Verrichtung alltäglicher Tätigkeiten wie Einkauf oder Nahrungszubereitung und motivieren sie zu Freizeitbeschäftigungen wie Malen, Musizieren oder Schwimmen. Ebenso fördern sie das soziale Verhalten sowie die persönliche Entwicklung der ihnen anvertrauten Personen und stehen diesen bei ihrer schulischen oder beruflichen Eingliederung zur Seite.
Darüber hinaus helfen Heilerziehungspfleger/innen bettlägerigen oder kranken Menschen bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme sowie beim An- und Auskleiden (Grundpflege). Sie erledigen zudem organisatorische und verwaltungstechnische Arbeiten. Beispielsweise planen und gestalten sie das Freizeitprogramm oder wirken bei der Erstellung von Förderplänen mit.
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Die Ausbildung im Überblick
Heilerziehungspfleger/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Aus- bzw. Weiterbildung an Fachschulen.
Sie dauert in Vollzeit 2-3 Jahre, in Teilzeit 3-5 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Hier finden Sie die Ausbildungsmöglichkeiten in der Region:
Bildungsträger und Hinweise zum Beruf
Bildungsträger in der Region
Berufskolleg Tecklenburger Land
Hermann-Emanuel-Berufskolleg Steinfurt
Verdienst
Der Besuch von schulischen Einrichtungen der Aus- bzw. Weiterbildung wird nicht vergütet.
Die Praktikumsphasen während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung werden ggf. vergütet.
Wird die Aus- bzw. Weiterbildung in der praxisintegrierten Ausbildungsform absolviert, erhalten Auszubildende an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 1.341
2. Ausbildungsjahr: € 1.402
3. Ausbildungsjahr: € 1.503
Quelle:
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes - Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege)
Das für die staatliche Anerkennung erforderliche Berufspraktikum wird mit einem Praktikumsentgelt vergütet; dieses beträgt in kommunalen Einrichtungen € 1.802 pro Monat.
Quelle:
Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)
Verdienst/Einkommen nach der Ausbildung
Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst inkl. Zulage im Sozial- und Erziehungsdienst (monatlich): € 3.371 bis € 4.902
Quelle:
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.