Kinderpfleger/in

Arbeitsstellen, Ausbildungsstellen, Praktikumsplätze und Berufsbeschreibungen

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen kümmern sich zusammen mit sozialpädagogischen Fachkräften oder Kinderkrankenpflegekräften vor allem um Säuglinge und Kleinkinder. Auch die Eltern beziehen sie mit in ihre Tätigkeit ein. Sie sorgen für pädagogisch interessantes und altersgemäßes Spielmaterial und leiten die Kinder beim Spielen an. Je nach Altersgruppe basteln, musizieren und turnen sie mit den Kindern. Sie helfen bei der Körperpflege und wirken bei der Versorgung kranker Kinder mit. Außerdem erledigen sie Hausarbeit, soweit diese mit der Kinderbetreuung in Zusammenhang steht, also z.B. Essenszubereitung und Wäschepflege. Teilweise unterstützen sie auch die pädagogische Arbeit mit Jugendlichen.

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Die Ausbildung im Überblick

Sozialpädagogische/r Assistent/in bzw. Kinderpfleger/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs.

Sie dauert in Vollzeit oder Teilzeit 2-3 Jahre (mit Zusatzqualifikation 3-4 Jahre) und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Hier finden Sie die Ausbildungsmöglichkeiten in der Region:

Schulische Angebote  

Bildungsträger und Hinweise zum Beruf


Verdienst

Ausbildungsvergütung

Der schulische Teil der Ausbildung wird nicht vergütet. Für die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogische/r Assistent/in bzw. Kinderpfleger/in muss in einigen Bundesländern im Anschluss an die schulische Ausbildung ein einjähriges Berufspraktikum (Anerkennungspraktikum) absolviert werden. In dieser Zeit erhalten die Praktikanten und Praktikantinnen ein Praktikumsentgelt.

Absolvieren die angehenden Sozialpädagogischen Assistenten/-innen bzw. Kinderpfleger/innen ihr Berufspraktikum in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder in Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten sie ein Praktikumsentgelt von € 1.745 im Monat.

Quelle:

Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)

Wird die Ausbildung in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) absolviert, erhalten Auszubildende an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto):

1. Ausbildungsjahr: € 1.341

2. Ausbildungsjahr: € 1.402

3. Ausbildungsjahr: € 1.503

 

Verdienst/Einkommen nach der Ausbildung

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst inkl. Zulage im Sozial- und Erziehungsdienst (monatlich): € 3.222 bis € 3.867

Quelle:

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.