Aufgaben und Tätigkeiten kompakt
Pflegefachleute pflegen und betreuen Menschen aller Altersstufen in den Bereichen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege. In der Grundpflege betten sie hilfsbedürftige Menschen und unterstützen sie bei der Nahrungsaufnahme und Körperpflege. In der ambulanten Pflege arbeiten Pflegefachleute auch mit Angehörigen zusammen und unterweisen diese z.B. in Pflegetechniken. Sie versorgen in Abstimmung mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen z.B. Wunden und führen Infusionen, Blutentnahmen und Punktionen durch. Außerdem assistieren sie bei Untersuchungen, verabreichen den Patienten ärztlich verordnete Medikamente oder Injektionen und bereiten sie auf operative Maßnahmen vor. Darüber hinaus übernehmen sie Organisations- und Verwaltungsaufgaben wie die Ermittlung des Pflegebedarfs und die Planung, Koordination und Dokumentation von Pflegemaßnahmen. Auch bei der Patientenaufnahme, in der Qualitätssicherung und bei der Verwaltung des Arzneimittelbestandes wirken sie mit.
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Die Ausbildung im Überblick
Pflegefachmann/-frau ist eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung an Pflegeschulen sowie an Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Sie dauert 3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Ist im Ausbildungsvertrag ein entsprechender Vertiefungseinsatz vereinbart, können die Auszubildenden für das letzte Drittel der Ausbildung entscheiden, ob sie die begonnene Ausbildung als Pflegefachmann/-frau fortsetzen oder ob sie die Ausbildung neu ausrichten auf einen Abschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in.
Daneben besteht die Möglichkeit, eine Pflegeausbildung im Rahmen eines Hochschulstudiums zu absolvieren.
Hier finden Sie die Ausbildungsmöglichkeiten in der Region:
Bildungsträger und Hinweise zum Beruf
Bildungsträger in der Region
- Caritas Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit im Kreis Steinfurt
- LWL-Akademie für Gesundheits- und Pflegeberufe Münster
- Akademie der Mathias-Stiftung Rheine
Verdienst
Die Zahlung einer Ausbildungsvergütung ist durch Gesetz verbindlich vorgeschrieben.
Während einer Ausbildung bei einem Ausbildungsträger, der unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes fällt, erhalten die Auszubildenden beispielsweise folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 1.341
2. Ausbildungsjahr: € 1.402
3. Ausbildungsjahr: € 1.503
Verdienst/Einkommen nach der Ausbildung
Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): € 3.308 bis € 3.849
Quelle:
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.