Schwerbehinderte Menschen haben besondere Rechte, damit sie am Arbeitsleben teilhaben und eine für sie geeignete Arbeit ausüben können. Sind Personen gleichgestellt, gelten diese Rechte in weiten Teilen auch für diese Menschen.
Die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem muss der Grad ihrer Behinderung mindestens 30, aber kleiner als 50 sein. Erfüllen sie diese und weitere Voraussetzungen, haben sie Anspruch darauf, mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt zu werden. Rechtliche Grundlage der Gleichstellung sind Paragraf 2 Absatz 3 und Paragraf 151 Absatz 2 bis 4 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).
Der Antrag auf Gleichstellung wird bei der Agentur für Arbeit gestellt; dies war bisher persönlich, telefonisch oder schriftlich möglich. Seit August ist diese Antragstellung auch online möglich.
Alle Informationen zu den Voraussetzungen für eine Gleichstellung, den entsprechenden Antrag sowie die Informationsblätter finden Sie auf der Webseite der BA: https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/gleichstellung
Informieren sie sich über die Voraussetzungen für eine Gleichstellung und stellen sie dann gegebenenfalls den Antrag auf Gleichstellung online.
Alternativ kann auch weiterhin die Gleichstellung persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.