Presseinformation

Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen stellen ihre Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten im medizinischen und sozialen Bereich vor Berufsberaterinnen der Agentur für Arbeit sind vor Ort Experten prüfen Bewerbungsunterlagen

28.10.2022 | Presseinfo Nr. 43

Der Tag der medizinischen und sozialen Berufe findet am Samstag, dem 12. November 2022, von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Riesa, Rudolf-Breitscheid-Str. 35 statt.

Zahlreiche Bildungseinrichtungen sowie Arbeitgeber stellen ihre Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten in diesen Bereichen vor. In kurzen Vorträgen werden um 10.00 Uhr die generalistische Pflegeausbildung und um 11.00 Uhr die Ausbildungsberufe Erzieher und Sozialassistent vorgestellt. Für alle Besucher besteht die Möglichkeit, die Bewerbungsunterlagen von Experten der Agentur für Arbeit Riesa prüfen zu lassen.

Auf Grund der demografischen Entwicklung sind Fachkräfte in dieser Branche aktuell und in Zukunft gefragter denn je und die Palette der Berufe reicht von A wie Altenpfleger bis Z wie Zahntechniker. An diesem Tag können alle Interessenten einen Überblick über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten im sozialen und medizinischen Bereich gewinnen, mit Vertretern der Einrichtungen ins Gespräch kommen und Informationen aus erster Hand erhalten. Die Berufsberaterinnen der Agentur für Arbeit Riesa stehen für individuelle Fragen zur Verfügung. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

Für Rückfragen stehen die BiZ-Mitarbeiter unter Telefon 03525/ 711 213 zur Verfügung.

Hinweis zu den geltenden Hygieneregeln unter Berücksichtigung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 27.09.2022:

Um den höchstmöglichen Schutz für alle Aussteller sowie Besucher zu gewährleisten und einer Verbreitung des Virus entgegenzuwirken, werden die Basisschutzmaßnahmen zum Mindestabstand von 1,50 m, zur Einhaltung der Hygiene, zum Tragen von Atemschutz und zum adäquaten Lüften (AHA+L-Regel) konsequent umgesetzt.

In der Agentur für Arbeit Riesa ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes grundsätzlich verpflichtend, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Besucher sollten daher Ihren persönlichen medizinischen Mund-Nasen-Schutz in ausreichender Anzahl mitbringen.