Presseinformation

Arbeitsbescheinigungen können seit Jahresbeginn nur noch digital übermittelt werden

02.03.2023 | Presseinfo Nr. 12

Mit dem BEA-Service (BEA: Bescheinigungen elektronisch annehmen) ist ein schneller und sicherer Datentransfer garantiert.

Schon seit geraumer Zeit bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) zunehmend digitale Services an. Dazu gehört auch das Verfahren BEA, welches Bescheinigungen elektronisch annehmen bedeutet. BEA richtet sich ausschließlich an Unternehmen und ermöglicht diesen die digitale Übermittlung von Bescheinigungen, womit der Datenaustausch der Unternehmen mit der BA schneller und kostengünstiger wird. 
Seit dem 01. Januar 2023 müssen Arbeitgeber aufgrund einer Gesetzesänderung (7. SGB IV Änderungsgesetz) dieses elektronische Verfahren verpflichtend nutzen und es betrifft Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen sowie Nebeneinkommensbescheinigungen. Eine Abgabe dieser Unterlagen in Papierform ist nicht mehr möglich.

Mehr Informationen finden Unternehmen einfach unter folgendem Link
 
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea?pk_vid=ea6f5c2d557a636416584849150c70cc