Presseinformation

Inklusion bringt weiter!

02.12.2024 | Presseinfo Nr. 59

Anlässlich des anstehenden „Tages der Menschen mit Behinderung“ am 03. Dezember möchte die Agentur für Arbeit Riesa das Bewusstsein für die 
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und deren Anliegen in der Arbeitswelt zu schärfen.

„Menschen mit Behinderungen werden gleichermaßen gebraucht und sind Teil der Lösung, um Arbeits- sowie Fachkräfte zu gewinnen. Viele Unternehmen im Landkreis Meißen beschäftigen bereits Menschen mit Behinderungen und beweisen, dass Inklusion gelingen kann. Ich wünsche mir, dass ihnen noch mehr Betriebe Chancen geben. Die Arbeitsagentur Riesa kann auf vielfältige Weise bei der Ausbildung, Beschäftigung oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen unter-stützen“, so Thomas Stamm, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Riesa.

Wie offen die Unternehmen für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen sind und ihnen eine Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen, zeigt unter anderem die sogenannte Erfüllungsquote zur Beschäftigungspflicht. Arbeitgeber mit mindestens 20 regelmäßigen Arbeitsplätzen sind verpflichtet, je nach Betriebsgröße, eine bestimmte Anzahl von Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen. Andernfalls müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Erfüllungsquote stellt den Anteil der Arbeitgeber dar, die ihre Beschäftigungspflicht vollständig erfüllt haben, gemessen an allen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern. Im Landkreis Meißen gab es im Jahr 2022 insgesamt 561 Betriebe, welche zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen verpflichtet waren. 42,1 Prozent (236 Betriebe) von ihnen erfüllten die Beschäftigungspflicht vollständig. Mit einem Rückgang dieser Erfüllungsquote um 1,0 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr 2021 setzte die Erfüllungsquote den bereits im vorherigen Jahr eingetretenen, leicht rückläufigen Trend fort. Damit liegt die Erfüllungsquote aktuell etwas über dem Niveau des Jahres 2019.

Im November 2024 waren 556 schwerbehinderte Menschen bei der Agentur für Arbeit Riesa arbeitslos gemeldet, eine Person mehr als im Vorjahr. Damit beträgt ihr Anteil an allen Arbeitslosen rund 8 Prozent. 69 Prozent der schwerbehinderten Menschen, welche im Arbeitsagenturbezirk Riesa arbeitslos gemeldet sind, haben eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert. Somit sind sie überwiegend gut qualifiziert. Unter allen Arbeitslosen besitzen 56 Prozent einen Berufs- oder Studienabschluss. „Wichtig ist, die Stärken eines jeden Menschen in den Vordergrund zu rücken. Denn auf dem richtigen Arbeitsplatz eingesetzt bereichern Menschen mit Behinderungen nicht nur mit Leistungskraft. Erfahrungsgemäß sind sie auch überaus motiviert und wollen beweisen, dass sie dazugehören. Nach dem Motto „so normal wie möglich, so speziell wie nötig“ ist es unser gemeinsames Ziel, dass Menschen mit Behinderungen dauerhaft, gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Die Arbeitsagentur berät Unternehmen sowie Menschen mit Behinderungen mit speziell qualifizierten Beratern, beispielsweise zur bedarfsgerechten Ausgestaltung des Arbeitsplatzes oder zur möglichen finanziellen Unterstützung", sagte Thomas Stamm.

Kontakt: 0800 4 5555 00 oder E-Mail: Riesa.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de  

Hintergrundinformationen:

Zur Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen:
Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze im Sin-ne der §§ 156 ff. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) verfügen, sind verpflichtet, auf wenigstens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Abweichend von diesem Grundsatz haben Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 40 Arbeitsplätzen jahresdurchschnittlich monatlich einen schwerbehinderten Menschen und Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich 40 bis weniger als 60 Arbeitsplätzen jahresdurchschnittlich monatlich zwei schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

Die monatliche Ausgleichsabgabe beträgt für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz bei einer Beschäftigungsquote von:        
-    3 Prozent bis unter 5 Prozent    140 Euro
-    2 Prozent bis unter 3 Prozent    245 Euro
-    unter 2 Prozent                           360 Euro

Mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt wird ab 01.01.2024 die Ausgleichsabgabe durch die Einführung einer neuen Staffel erhöht. Sie kann, je nach Betriebsgröße, monatlich bis zu 720 Euro betragen. Da die Abrechnung immer im Folgejahr erfolgt, kommt der neue Staffelbetrag ab 2025 finanziell zum Tragen.

Wer integriert, der profitiert! Unterstützung und Förderung durch die BA:

Eingliederungszuschuss:
Für bis zu zwei Jahre kann ein Betrieb mit bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes bezuschusst werden. Zusätzlich wird eine Pauschale für die Sozialversicherung gewährt. In besonderen Einzelfällen kann die Förderung sogar bis 60 Monate, bei über 55- Jährigen bis zu 96 Monate erfolgen.

Ausbildungszuschuss:
Um für behinderte bzw. schwerbehinderte Menschen die Chancen auf eine betriebliche Ausbildung und damit einen Berufsabschluss zu verbessern, können dem Arbeitgeber als An-reiz Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder einer vergleichbaren Vergütung gewährt werden.


Budget für Ausbildung:
Menschen mit Behinderungen, die ein Leistungsvermögen von weniger als 3 Stunden unter üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes haben, soll durch die Förderung der Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung oder Fachpraktikerausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Probebeschäftigung:
Arbeitgebern können die Kosten für die befristete Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen bis zu einer Dauer von drei Monaten erstattet werden. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine vollständige und dauerhafte Teil-habe zu erreichen ist.

Unterstützte Beschäftigung:
Unterstützte Beschäftigung (UB) bietet Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf durch individuelle Qualifizierungsmöglichkeiten direkt im Betrieb berufliche Perspektiven zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie eröffnet Menschen mit Behinderungen die Chance, auch ohne formale Abschlüsse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung entsprechend ihrer Fähigkeiten und Wünsche aufzunehmen.

Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das! – Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung“:
Gefördert werden können Arbeitgeber, die schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen auf einen zusätzlichen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz einstellen. Diese Fördermittel werden vom Sächsischen Ministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zur Verfügung gestellt und können bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Insgesamt kann die gestaffelte Förderung bis zu 5.000 Euro betragen.