Über uns

Herzlich Willkommen in der Agentur für Arbeit Riesa

Hier erhalten Sie organisatorische Informationen
rund um unsere Dienststellen und unseren Agenturbezirk

Die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Riesa

Herr Thomas Stamm ist Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Riesa

Herr Jörg Kunze ist Geschäftsführer des Internen Service und zugleich Abwesenheitsvertreter der/des  Vorsitzenden der Geschäftsführung

 

Unser Leistungsversprechen an Sie

Rund 80 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten gemeinsam mit den regionalen Arbeitsmarkt- und Ausbildungspartnern an ihrer nachhaltigen Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung sowie an der Sicherstellung des Lebensunterhalts der Arbeitssuchenden.  


Aufgaben

Nach dem Sozialgesetzbuch SGB – Arbeitsförderung ist die Agentur für Arbeit Riesa als eine der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit mit Aufgaben betraut, die einen Ausgleich am Arbeitsmarkt unterstützten sollen. Auf Grundlage des SGB III zählen zu den Kernaufgaben

  • Berufsberatung von Schulabgängern, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
  • Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Förderung der beruflichen Aus - und Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation
  • Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
  • Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
  • Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung

 


 

 

Rechtsform und Rechtsaufsicht

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie gliedert sich in eine Zentrale auf der oberen Verwaltungsebene, Regionaldirektionen auf der mittleren Verwaltungsebene und Agenturen für Arbeit auf der örtlichen Verwaltungsebene. Die BA unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Damit wird sichergestellt, dass die BA und ihre Dienststellen Gesetze und sonstiges Recht beachten. 

Selbstverwaltung

Der Verwaltungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Riesa setzt sich aus Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften zusammen. Jede der drei Gruppen hat außerdem stellvertretende Mitglieder benannt. Der Verwaltungsausschuss überwacht und berät die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.