Wenn ein Arbeitskampf oder eine Aussperrung in Ihrem Betrieb stattfindet, dann sind Sie verpflichtet, Beginn und Ende des Streiks Ihrer Arbeitsagentur vor Ort zu melden. Das gilt auch für Warnstreiks.
Bitte nutzen Sie dafür das Formular zur Anzeige über den Beginn beziehungsweise die Beendigung eines Streiks / einer Aussperrung. Gegebenenfalls ist mit Ihrem Wirtschaftsverband ein Verfahren zur Abgabe einer Streiksammelmeldung vereinbart. Näheres hierzu erfahren Sie bei Ihrem Verband. Dieser Hinweis entbindet Sie nicht von der Verpflichtung der rechtzeitigen Anzeige.
Die Streikanzeige soll sicherstellen, dass die Arbeitsagenturen und Jobcenter keine Arbeitskräfte in bestreikte Betriebe vermitteln. Eine Vermittlung während eines Streiks ist nur möglich, wenn Arbeitsuchende und Arbeitgeberin oder Arbeitgeber dies trotz eines Hinweises auf den Arbeitskampf wünschen.