02.12.2024 | Presseinfo Nr. 81
Berufsberatung für Beschäftigte in der vhs Rosenheim
Nutzen Sie das Angebot und kommen Sie am 12. Dezember zur Sprechstunde des Beraters der Agentur für Arbeit, um über Ihre beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten zu sprechen.
02.12.2024 | Presseinfo Nr. 80
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis 31. März 2025 der Arbeitsagentur melden
Nürnberg. Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2024 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2025 eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege. Hierfür ist keine händische Unterschrift erforderlich.