„Strukturwandel und Fachkräftemangel sind die großen Herausforderungen für sehr viele Betriebe unserer Region“, weiß Michael Schankweiler, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Rosenheim. „In bestimmten Bereichen wie z. B. der Altenpflege sind in Bayern 70 Prozent der gemeldeten Stellen mehr als drei Monate vakant, bis sie wiederbesetzt werden können – wenn sie denn besetzt werden können. In der Gastronomie, in der Baubranche oder im Bereich Heizung-/Klima- und Sanitär sieht es ähnlich aus. Gerade Fachkräfte sind in diesen Branchen Mangelware. Hier unterstützen wir als Arbeitsagentur Betriebe mit den Instrumenten des Qualifizierungschancengesetzes.“
Der Fachkräftemangel hat mittlerweile die Mehrzahl der Branchen erreicht. Nicht überall ist er so stark ausgeprägt wie in den oben genannten Bereichen, aber auch ausgebildete Steuerfachangestellte, Gärtnerinnen und Gärtner, Fachkräfte für Lagerlogistik, Erzieherinnen und Erzieher, Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer - um einige Beispiele zu nennen - werden dringend gesucht. Bei vielen Unternehmen und Einrichtungen macht sich Ratlosigkeit breit: woher das Personal nehmen, wenn sich auf eine ausgeschriebene Stelle keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber melden? Dazu kommt, dass sich in vielen Bereichen die Anforderungen stark verändern: Digitalisierung ist in vielen Branchen ein Thema, von Büro und Logistik bis hin zur Produktion. Gerade langjährige Mitarbeitende haben hier oft Nachholbedarf.
„Die Fördermöglichkeiten über das Qualifizierungschancengesetz – kurz QCG genannt – sind hier ideal“, erläutert Schankweiler. „Bereits in den Betrieb integrierte Beschäftigte können mit unserer finanziellen Unterstützung passgenau qualifiziert werden. Egal ob Anpassungsqualifizierungen (z.B. einen CNC-Kurs) oder eine Weiterbildung, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt. Eine Win-win-Situation für Betriebe und Beschäftigte: das Unternehmen bekommt die qualifizierten Mitarbeitenden, die es benötigt, und die Beschäftigten können ihr Tätigkeitsspektrum erweitern und sich für höhere Positionen empfehlen. Zusätzlich tut das Unternehmen etwas für die eigene Attraktivität und stärkt die Bindung der Beschäftigten zu ihrem Betrieb.“
Wie kann eine Förderung ablaufen?
Unterschieden wird zwischen einer Anpassungsqualifikation und einer abschlussorientierten Weiterbildung. Erstere führen zur Erlangung bestimmter Kenntnisse oder Zertifikate (z.B. eine Weiterbildung im Bereich Steuerrecht oder der Erwerb von CAD-Kenntnissen), letztere zu einem anerkannten Berufsabschluss in Form einer Umschulung, durch das Ablegen externer Prüfungen oder über den Weg der Teilqualifikation. Auch die Förderung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist möglich.
Anpassungsqualifizierungen müssen bei einem zugelassen (zertifizierten) Bildungsträger stattfinden. Qualifizierungszeiten und -formen können nach Bedarf frei gewählt werden: ob Voll- oder Teilzeit, berufsbegleitend oder am Wochenende, ob in Präsenz oder durch Blended Learning; vieles ist möglich. Um für den Teilnehmer einen inhaltlichen Mehrwert zu ermöglichen, sind in der Summe mehr als 120 Unterrichtseinheiten notwendig.
Die Agentur für Arbeit kann Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt (bei einem Arbeitsausfall während der Teilnahme an der Weiterbildung) zahlen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zuschusshöhen sind gestaffelt nach Unternehmensgröße und Weiterbildungsart und können für Kleinstbetriebe und bei abschlussorientierten Weiterbildungen bis zu 100 % betragen.
Betriebe in Kurzarbeit können die Zeit des Arbeitsausfalls ebenfalls zur Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden nutzen: hier gelten besondere Förderrichtlinien. Über die tatsächlich möglichen Zuschüsse berät der Arbeitgeber-Service in der Agentur für Arbeit.
Dass die Förderung für die Unternehmen Sinn macht, beweisen die Zahlen: Im ersten Halbjahr sind für die anpassungsorientierte und die abschlussorientierte Qualifizierung zusammen im Agenturbezirk Rosenheim schon rund 100 Eintritte realisiert worden, ähnlich viele sind für das nun beginnende 2. Halbjahr geplant. „Sichern Sie Ihren Fachkräftebedarf und lassen Sie sich beraten, welche Weiterbildungsform für Sie und Ihre Beschäftigten am sinnvollsten ist“, rät der Agenturleiter. „Unsere Weiterbildungsberaterinnen Anna Buschmann (Tel. 08031 / 202-425) und Ivana Reischl (Tel. 08031 / 202-279) für die Stadt und den Landkreis Rosenheim, Elke Neugebauer (Tel. 08024 / 9047-52) und Verena Roll (Tel. 08024 / 9047-68) für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und Edith Liebl (Tel. 08024 / 9047-32) und Alexandra Egger (Tel. 08024 / 9047-53) für den Landkreis Miesbach stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/m/weiterbildung-qualifizierungsoffensive/ und speziell für den Agenturbezirk Rosenheim unter