„Die Wintermonate machen sich – wie in jedem Jahr – auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus witterungsabhängigen Berufen wie dem Baugewerbe (u.a. Maurer*in; Gerüstbauer*in; Maler/Lackierer*in) (+320 arbeitslose Menschen) und Gartenbau, Floristik (+130 arbeitslose Menschen) sind über die Wintermonate freigestellt worden und haben sich nun bei uns gemeldet“, sagt Michael Schankweiler, der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Rosenheim. „Die Zahl der Menschen, die arbeitslos gemeldet sind, ist im Januar insgesamt um 1.250 auf 8.420 angestiegen. Die Erhöhung fiel geringer aus als in den vergangenen beiden Jahren um diese Zeit, und es waren insgesamt weniger Personen arbeitslos gemeldet als vor einem (-2.830) und vor zwei Jahren (-280), also der Zeit vor der Coronapandemie. Zu dieser günstigen Entwicklung trägt auch bei, dass Unternehmen das arbeitsmarktpolitische Instrument konjunkturelle Kurzarbeit nutzen, um an ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern festzuhalten. Hier bleibt aber insgesamt die weitere Entwicklung abzuwarten“, erklärt er und fügt hinzu: „Gleichzeitig waren mehr Stellenangebote (5.290) gemeldet als im Januar 2021 (3.610) und im Januar 2020 (4.340), was die trotz der Coronapandemie günstige Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt unterstreicht.“
Die Arbeitslosenquote ist im Januar um 0,4 Prozentpunkte auf 2,7 Prozent geklettert. Sie ist damit um ein Prozent geringer als vor einem Jahr und um 0,2 Prozentpunkte niedriger als im Januar 2020. Die Arbeitslosenquote liegt damit den achten Monat in Folge unter der wichtigen Marke von 3,0 Prozent, was landläufig der Definition von Vollbeschäftigung entspricht.
Schankweiler erklärt weiter: „Der hohe Stellenbestand zeigt, dass zahlreiche Unternehmen einen zusätzlichen Personalbedarf haben. Jedoch profitieren nicht alle Bewerberinnen und Bewerber gleichermaßen davon. Von den 5.290 Arbeitsplätzen, die bei uns gemeldet sind, haben mehr als die Hälfte (56 Prozent) das Anforderungsniveau Fachkraft. Dem gegenüber stehen 3.050 Personen mit dieser Qualifikation. Rein rechnerisch ist somit ungefähr eine Stelle je Bewerber*in ausgeschrieben. Anders sieht es im Helferbereich aus: Hier stehen 3.530 Personen, die arbeitslos gemeldet sind, 1.210 Stellenangeboten gegenüber“, sagt er und spricht Interessierte direkt an: „Ich möchte Sie einladen, sich über die vielseitigen Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes und aufgrund weiterer Regelungen zu informieren. Diese gehen von der Anpassungsqualifizierung bis zum anerkannten Berufsabschluss, u.a. in den Bereichen Büro, Lager oder Maschinenführung. Sie können ihre*n Arbeitsvermittler*in direkt ansprechen oder unter der kostenlosen Servicenummer 0800 4 5555 00 anrufen.“ An die Betriebe gewandt fährt der Agenturleiter fort: „Unsere Weiterbildungsberaterinnen Anna Buschmann (Tel. 08031 202–425), Ivana Reischl (Tel. 08031 202–279) und Franziska Schmaus (Tel. 08031 202–232) für die Stadt und den Landkreis Rosenheim und Elke Neugebauer (Tel. 08024 – 9047–52) und Edith Liebl (Tel. 08024 / 9047-32) für die Landkreise Miesbach und Bad Tölz-Wolfratshausen beraten Sie gerne darüber, wie Sie Ihre Mitarbeiter*innen richtig qualifizieren können. Melden Sie sich bei uns, damit wir Sie dabei unterstützen können sich richtig für die Zukunft aufzustellen und Arbeitsplätze langfristig zu sichern!“
Ein Blick auf den Ausbildungsmarkt
Michael Schankweiler und seinem Stellvertreter Michael Vontra liegt die Ausbildung junger Frauen und Männer besonders am Herzen. Vontra blickt auf das aktuelle Berufsberatungsjahr (1. Oktober 2021 - 30. September 2022) mit Ausbildungsstart im Herbst 2022 und sagt: „Ich freue mich, dass die Betriebe in unserem Agenturbezirk nach wie vor eine sehr hohe Ausbildungsbereitschaft zeigen, um sich so die Fachkräfte von Morgen zu sichern. Bis Mitte Januar haben sie 2.820 zu besetzende Ausbildungsstellen gemeldet. Das waren rund 30 mehr als zu dem Zeitpunkt vor einem Jahr und 150 mehr als vor zwei Jahren. Bedenklich stimmt uns, dass sich bis zu diesem Zeitpunkt lediglich 1.480 junge Menschen bei uns gemeldet haben. Das waren in etwa so viele wie im vergangenen Jahr um diese Zeit und deutlich weniger als in den Jahren zuvor.“ Direkt an die Jugendlichen gewandt, die in diesem oder im kommenden Jahr die Schule abschließen, fährt der Geschäftsführer des operativen Geschäfts fort: „Rufen Sie am besten gleich unter der Rufnummer 08031 / 202-222 (Montag – Donnerstag 8-12 Uhr; 13-16 Uhr; Freitag 8-12 Uhr) direkt bei unseren Berufsberatern*innen an. Diese helfen Ihnen bei der Berufswahl und halten Ausbildungsplatzangebote, beispielsweise im Verkauf, für Industriemechaniker*innen und Kfz-Mechatroniker*innen oder Industriekaufleute und Kaufleute Büromanagement bereit. Zudem geben sie Tipps zur Stellensuche und zu Bewerbungen. Melden Sie sich am besten gleich bei uns. Ich drücke Ihnen die Daumen, dass es mit Ihrer Traumausbildungsstelle mit Starttermin im Herbst klappt!“
Der Arbeitsmarkt in den einzelnen Regionen des Agenturbezirkes Rosenheim:
Für die Stadt Rosenheim errechnet sich eine Arbeitslosenquote von 4,3 Prozent (Vormonat: 3,7; Januar 2021: 5,6 Prozent). Derzeit sind 1.566 Bürger*innen ohne Arbeit. Bei den SGB III-Kunden*innen, die durch die Agentur für Arbeit in Rosenheim betreut werden, stieg die Arbeitslosenzahl um 168 auf 770. Für 796 arbeitslose SGB II-Kunden*innen, 32 mehr als im Dezember, ist das Jobcenter Rosenheim Stadt zuständig. Insgesamt betreut das Jobcenter 1.871 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in 1.499 sogenannten Bedarfsgemeinschaften leben.
Bis zum Zähltag am 26. Januar haben im Januar 28 Betriebe für 345 Beschäftigte konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.
Im Landkreis Rosenheim liegt die Arbeitslosenquote bei 2,5 Prozent (Vormonat: 2,2; Januar 2021: 3,3 Prozent). Die Zahl der arbeitslosen Menschen insgesamt für den Landkreis beträgt 3.690. Hier sind 2.380 Männer und Frauen bei der Hauptagentur in Rosenheim arbeitslos gemeldet, 414 mehr als im Vormonat. Beim Jobcenter Landkreis Rosenheim sind 1.310 arbeitslose SGB II-Kunden*innen registriert, 81 mehr als im Dezember. Insgesamt betreut das Jobcenter 3.027 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in 2.461 sogenannten Bedarfsgemeinschaften leben.
Bis zum Zähltag am 26. Januar haben im Januar 80 Betriebe für 832 Beschäftigte konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.
Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen beträgt die Arbeitslosenquote 2,3 Prozent (Vormonat: 1,9; Januar 2021: 3,4 Prozent). Das entspricht 1.664 beschäftigungslosen Bürgern*innen. Davon sind 1.148 Männer und Frauen, 228 mehr als vor einem Monat, in den Arbeitsagenturen Bad Tölz und Wolfratshausen gemeldet. 516 Betroffene, 67 mehr als im Dezember, sind beim Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen arbeitslos gemeldet. Insgesamt betreut das Jobcenter 1.788 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in 1.437 sogenannten Bedarfsgemeinschaften leben.
Bis zum Zähltag am 26. Januar haben im Januar 50 Betriebe für 481 Beschäftigte konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.
Im Landkreis Miesbach sind derzeit 1.495 Bürger*innen arbeitslos gemeldet, was einer Quote von 2,7 Prozent (Vormonat: 2,2; Januar 2021: 3,6 Prozent) entspricht. Davon sind 1.103 arbeitslose Männer und Frauen bei der Arbeitsagentur in Holzkirchen gemeldet, 253 mehr als im Vormonat. Für die Betreuung der Arbeitslosengeld II – Empfänger*innen nach dem SGB II ist der Landkreis Miesbach als "zugelassener kommunaler Träger" (optierende Kommune) zuständig. Beim Jobcenter sind 392 Menschen arbeitslos gemeldet, 2 mehr als im Dezember. Insgesamt betreut das Jobcenter 932 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in 775 sogenannten Bedarfsgemeinschaften leben.
Bis zum Zähltag am 26. Januar haben im Januar 64 Betriebe für 488 Beschäftigte konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.
Allgemeine Hinweise:
- Ab Berichtsmonat Mai 2021 wurden die Bezugsgrößen zur Berechnung der Arbeitslosenquote aktualisiert.
- Seit Berichtsmonat März 2011 ist die statistische Berichterstattung zu Arbeitslosigkeit und Arbeitsuche auf eine integrierte Datenbasis umgestellt. Die Daten aus VerBIS und XSozial werden in den Statistik-IT-Verfahren nun so zusammengeführt, dass ein zutreffender Verlauf der einzelnen Arbeitslosigkeitsperioden zugrunde gelegt wird – auch dann, wenn Arbeitslose in einen anderen Trägerbezirk wechseln. Insbesondere können durch das neue Verfahren Doppelerfassungen von Arbeitslosen vermieden werden