Willkommen in der Agentur für Arbeit Rosenheim!
Die Agentur für Arbeit Rosenheim ist Ihr Ansprechpartner und Dienstleister für alle Fragen rund um die Themen Arbeit und Berufswahl. Wir unterstützen und beraten Jugendliche bei Berufswahl und Ausbildungsplatzsuche, Arbeitsuchende bei Qualifizierung und Stellensuche sowie Arbeitgeber auf der Suche nach Personal.
Der Arbeitsmarkt in der Region verfügt über eine hohe Dynamik und ist geprägt durch eine Vielzahl klein- und mittelständischer Unternehmen, viele von ihnen „hidden champions“ in ihrer Branche.
Als Grenzregion zu Österreich pflegen wir die länderübergreifende Zusammenarbeit und engagieren uns in der EUREGIO.
Neben der Hauptagentur für Arbeit direkt in Rosenheim stehen wir Ihnen in den drei Geschäftsstellen in Holzkirchen, Bad Tölz und Wolfratshausen wohnortnah zur Verfügung.
Menschen, die Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, werden von den Jobcentern in Stadt und Landkreisen betreut.
Aufgaben
- Die Aufgaben der Agentur für Arbeit Rosenheim sind in dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Arbeitsförderung - geregelt:
- Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
- Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Arbeitgeberberatung
- Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (Inklusion)
- Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
- Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich der Erstellung von Statistiken
- Zahlung des Kindergeldes
Organisatorischer Aufbau
Zur Agentur für Arbeit Rosenheim gehören neben der Hauptagentur in der Wittelsbacherstraße 57 auch die bezirklichen Agenturen für Arbeit Bad Tölz, Holzkirchen und Wolfratshausen.
Rechtsform und Rechtsaufsicht
Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt daher der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie soll sicherstellen, dass die Bundesagentur für Arbeit, aber auch die Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit Gesetze und sonstiges Recht beachten.
Selbstverwaltung
Im Verwaltungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Rosenheim sitzen jeweils vier Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Hand. Sie haben unmittelbaren, gestaltenden Einfluss auf die Arbeit der Arbeitsverwaltung.