§ 187 SGB IX regelt die Aufgaben der BA bei der Arbeit für Menschen mit Behinderung.
Hierzu zählen insbesondere die Berufsberatung, die Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung für Menschen mit Behinderung, die Beratung von Arbeitgebern bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen und die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.
Es ist normal verschieden zu sein, denn jeder Mensch gehört ganz natürlich dazu. Dieser Inklusionsgedanke leitet die spezialisierten Beraterinnen und Berater der Agentur für Arbeit Rostock, die für Sie da sind und Sie u.a. umfassend beraten zu:
- Inhalten und Zielen von Leistungen zur Teilhabe
- Möglichkeiten der Leistungsausführung als Persönliches Budget
- dem Verfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe
- Angeboten der Beratung, einschließlich der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX
Kontakt
E-Mail: rostock.ansprechstelle-rehabilitation@arbeitsagentur.de