Was ist das überhaupt?
Mit einer Arbeitsgelegenheit, auch Ein-Euro-Job genannt, wird ein arbeitsmarktpolitisches Instrument bezeichnet, das Kundinnen und Kunden bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen soll. Es handelt sich hierbei um sozialversicherungsfreie Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen müssen.
Bekommt man etwas dafür und wie ist die Arbeitszeit?
Bei Arbeitsgelegenheiten des Hanse-Jobcenters Rostock erhalten die Teilnehmenden eine Mehraufwandsentschädigung, welche nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Die Höhe beträgt 1,80 € pro Stunde, um z.B. anfallende Fahrtkosten auszugleichen. Gezahlt werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden.
Die Arbeitszeit beträgt – je nach Maßnahme und individuellen Voraussetzungen – in der Regel 20 Stunden wöchentlich.
Um was für Arbeiten handelt es sich?
Die Einsatzfelder sind vielseitig. Folgende Tätigkeiten sind möglich:
- Arbeit im Natur- und Umweltschutz oder
- kreative oder handwerkliche Arbeiten
- verschiedene Tätigkeiten im Bereich Verkauf/Lager/Büro z.B. in den Sozialläden
- Arbeit mit Computern
- hauswirtschaftliche Arbeiten
- hausmeisterliche Arbeiten z.B. bei Vereinen
- Unterstützung der Rostocker Tafel oder Suppenküchen
Wie kann ich an einer Arbeitsgelegenheit teilnehmen?
Sprechen Sie mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin bzw. Ihrem persönlichen Ansprechpartner oder Ihrer Fallmanagerin bzw. Ihrem Fallmanager. Gemeinsam mit Ihnen wird herausgefunden, welche Arbeitsgelegenheit zu Ihnen passt.
Gerne können Sie uns gezielt nach einer bestimmten Arbeitsgelegenheiten fragen, da die Besetzung einer Arbeitsgelegenheit ausschließlich durch das Jobcenter erfolgen kann.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Arbeitsgelegenheiten sind nachrangig, d.h. die Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung steht im Vordergrund der Vermittlungsbemühungen. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte dürfen deshalb innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht länger als 24 Monate an einer Arbeitsgelegenheit teilnehmen.