Förderung aus dem Vermittlungsbudget
Das Vermittlungsbudget dient dem Ziel, Sie bei der Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer Ausbildung zu unterstützen.
Folgende Erstattungen sind möglich:
- Kosten im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch (Fahrkosten, Übernachtungskosten, …)
- Kosten im Zusammenhang mit einer Arbeitsaufnahme (Führerschein, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, …)
- Pendelfahrten zur neuen Arbeitsstelle
- Bewerbungskosten
- Unterstützung der Persönlichkeit
- Übersetzungskosten, Gesundheitszeugnis, Führungszeugnis
- ...
In einem Gespräch mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner werden Sie zu den individuellen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten beraten. Wir helfen Ihnen gern. Hier finden Sie unsere Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten.
Wichtig: Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.