Informationen zur Einführung des Bürgergeldes
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden ab 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt. Gleichzeitig werden die Regelbedarfe fortgeschrieben.
Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen. Beim Bürgergeld handelt sich nicht um ein bedingungsloses Bürgergeld oder bedingungsloses Grundeinkommen, sondern um ein Bürgergeld, dessen Zahlung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Wichtigste Bedingung dabei ist die Bedürftigkeit. Das bedeutet, dass ggf. Einkommen und Vermögen berücksichtigt werden.
Es ist möglich, Bürgergeld für einen Monat zu beantragen. Anlass kann eine Kostenübernahme für Heizkosten sein. In Betracht kommen Nachzahlungsforderungen, Kauf von Heizöl oder Pellets. Auch hier werden die Leistungsanspruchsvoraussetzungen, wie die Bedürftigkeit und die Möglichkeit zur Selbsthilfe, geprüft.
Das Bürgergeld wird ab 1. Januar 2023 für alleinstehende Erwachsene 502 Euro im Monat betragen – ein Plus von 53 Euro gegenüber dem aktuellen Regelbedarf. Darüber hinaus sollen Erwerbstätige ab dem 01.07.2023 durch erhöhte Freibeträge mehr von ihrem Einkommen behalten können.
Wichtig für Sie: Wenn Sie bereits Geldleistungen vom Jobcenter beziehen, müssen Sie keinen zusätzlichen Antrag auf Bürgergeld stellen. Das Jobcenter bleibt weiterhin für Sie zuständig. Wir stellen automatisch um.
Der Verein für soziales Leben e.V. hat einen Bürgergeld – Rechner entworfen. Dieser ist für all diejenigen gedacht, die sich vor Antragstellung einen Überblick über die mögliche Höhe des Bürgergeldes verschaffen wollen.
Sollten Sie weitere Fragen zum Bürgergeld oder auch SGB III / SGB II haben, nutzen Sie gerne das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) (von montags bis donnerstags zwischen 08:00 und 20:00 Uhr erreichbar) unter: 030 221 911 003.
Energiekrise und Auswirkungen auf den Leistungsbezug Bürgergeld
Alle weiteren Informationen zur Energiekrise finden Sie HIER.