Allgemeines
Grundsätzlich ist die darlehensweise Übernahme einer Mietkaution bzw. von Genossenschaftsanteilen möglich.
Antragsverfahren
Im Hanse-Jobcenter Rostock sind vollständig einzureichen:
- Ihr schriftlicher Antrag mit Begründung
- Vorvertrag in Bezug auf das neue Mietverhältnis
- die Höhe der Mietkaution bzw. der Genossenschaftsanteile
- die Bankverbindung des Vermieters
- Anlage VM mit aktuellen Nachweisen
- lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate
Sonstiges
Die Zuständigkeit zur Entscheidung liegt im Leistungsteam bei einem auf Mietkaution bzw. Genossenschaftsanteilen spezialisierten Sachbearbeiter
Für unangemessenen Wohnraum besteht keine Möglichkeit der Übernahme.
Bei fehlender Zusicherung zum Umzug besteht keine Möglichkeit der Übernahme.
Die Rückzahlung ist per Gesetz in Höhe von 5 % Ihrer Regelleistung festgelegt.
Bei Zuzügen kann die Entscheidung bzgl. der Kaution erst getroffen werden, wenn über den Antrag auf Arbeitslosengeld II im neuen zuständigen Jobcenter entschieden wurde.
Ihr Hanse-Jobcenter Rostock