Allgemeines
Grundsätzlich ist eine Mietschuldenbegleichung in Form eines Darlehens zur Vermeidung von Obdachlosigkeit möglich.
Vor Antragstellung auf Mietschuldenübernahme klären Sie bitte die Möglichkeit einer Ratenzahlung beim Vermieter ab.
Antragsverfahren
Im Hanse-Jobcenter Rostock sind vollständig einzureichen:
- Ihr schriftlicher Antrag mit Begründung
- eine schriftliche Entscheidung Ihres Vermieters über die Ratenzahlung
- die Höhe der Schulden anhand eines aktuellen Mietkonto-Auszugs
- die Bankverbindung des Vermieters
- die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
- Anlage VM mit aktuellen Nachweisen
- schriftliche Bestätigung des Vermieters, dass nach Ausgleich der Mietschulden das Mietverhältnis fortgesetzt wird
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Sonstiges
Die Zuständigkeit zur Entscheidung liegt im Leistungsteam bei einem auf Mietschulden spezialisierten Sachbearbeiter.
Eine Schuldenübernahme durch das Hanse-Jobcenter Rostock kann nur erfolgen, wenn die künftige Mietzahlung abgesichert ist.
Als Notsituation wird die nachweislich drohende Räumung der Mietwohnung angesehen.
Rückstände aus Betriebskostenabrechnungen sind keine Mietschulden.
Für unangemessenen Wohnraum besteht keine Möglichkeit der Schuldenübernahme.
Eine wiederholte Gewährung von Mietschulden kommt nicht in Betracht.
Die Rückzahlung ist per Gesetz in Höhe von 5 % Ihrer Regelleistung festgelegt.
Ihr Hanse-Jobcenter Rostock