Allgemeines
Grundsätzlich ist eine Energieschuldenbegleichung in Form eines Darlehens möglich. Vor Antragstellung auf Energieschuldenübernahme klären Sie bitte die Möglichkeit einer Ratenzahlung beim Versorger ab.
Antragsverfahren
Im Hanse-Jobcenter Rostock sind vollständig einzureichen:
- Ihr schriftlicher Antrag mit Begründung (Vordruck)
- Eine schriftliche Entscheidung Ihres Versorgers über die Ratenzahlung
- Die Höhe der Schulden anhand eines Kundenkonto-Auszugs
- diverse Rechnungen, bzw. Jahresendabrechnungen lt. Kundenkontoauszug
- Nachweis, wann die Schulden entstanden sind (vor oder während des Leistungsbezuges nach dem SGB II)
- Ein Nachweis über die aktuelle Höhe der Abschläge sowie den monatlichen Einzahlungen (Kontoauszüge)
- Die Anlage VM mit aktuellen Nachweisen (aktualisiertes Sparbuch usw.)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate lückenlos
- Der konkrete Sperrtermin des Versorgers
- Die Bankverbindung des Versorgers
Bei Gasschulden bitte auch die Anlage KdU ausfüllen und genau mitteilen, wofür Sie in Ihrem Haushalt das Gas verwenden
genaue Aufschlüsselung der Forderungen Ihres Energieversorgers in zwei Forderungssummen (Gas- und Stromschulden)
Sonstiges
Bei einer Sperrung der Stromversorgung / Gasversorgung wegen Stromschulden / Gasschulden erfolgt vorrangig die Abschlagszahlung direkt an das Versorgungsunternehmen. Die Rückzahlung ist per Gesetz in Höhe von 5 % Ihres Regelbedarfes festgelegt
Ihr Hanse-Jobcenter Rostock