Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten.
Diese bestehen in der Übernahme, Erstattung oder Bezuschussung von Kosten für:
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, ausgezahlt in zwei Raten
- Eintägige Ausflüge der Schule oder Kindertagesstätte sowie mehrtägige Klassenfahrten
- Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen in Schule oder Kindertagesstätte
- eine die schulischen Angebote ergänzende angemessene Lernförderung
- die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (z. B. Beiträge für Sportvereine), Teilnahme an Freizeiten und Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Unterricht in der Musikschule)
Hinweis:
Schülerinnen und Schüler sind Personen, die
- noch keine 25 Jahre alt sind,
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II umfasst bereits dem Grunde nach den Antrag auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Diese werden abgesehen vom Schulbedarf aber nur erbracht, wenn tatsächlich Aktivitäten unternommen werden und Kosten anfallen. Zum Nachweis über die anfallenden Kosten und für die erforderlichen Einwilligungen nutzen Sie daher bitte dennoch den beigefügten Vordruck BuT-Antrag auf Leistungen.
Lediglich die Leistungen zur Lernförderung sind gesondert zu beantragen. Nutzen Sie bitte auch hierzu den beigefügten Vordruck BuT-Antrag auf Leistungen. Daneben ist eine Bestätigung der Schule notwendig, dass die Lernförderung erforderlich ist. Hierfür haben wir den Vordruck BuT- Bestätigung Schule Notwendigkeit Lernförderung beigefügt. Zur Unterstützung der Schule beim Ausfüllen, legen Sie dort bitte auch den Vordruck BuT-Hinweise Lernförderung vor.