Arbeitsmarkt 2022 war stabil – Positive Signale für 2023

Trotz der zusätzlichen Belastungen durch die Ukraine-Krise war der Arbeitsmarkt in der Region Rostock im vergangenen Jahr von Stabilität geprägt.

03.01.2023 | Presseinfo Nr. 1

„Trotz der zusätzlichen Belastungen durch die Ukraine-Krise war der Arbeitsmarkt in der Region Rostock im vergangenen Jahr von Stabilität geprägt.“, blickt Anke Diettrich, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Rostock auf das Jahr 2022 zurück. Im Dezember waren 13.858 Männer und Frauen bei der Agentur für Arbeit und den Jobcentern arbeitslos gemeldet, das sind 277 mehr als im Vormonat und 1.151 mehr als im Dezember des Vorjahres. „Der Anstieg der Arbeitslosigkeit um 2,0 Prozent von November auf Dezember ist saisontypisch.“, so Anke Diettrich. „Die Aufträge in der Baubranche, der Landwirtschaft und der Gartenbaubranche gehen zurück und nicht jeder Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter über den Winter beschäftigen.“

Der Vorjahresvergleich fällt mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit um 9,1 Prozent zwar deutlich schwächer aus, hat seine Ursache aber im Zugang ukrainischer Schutzsuchender, die seit Juni durch die Jobcenter betreut werden.

Die Arbeitslosenquote liegt mit 6,4 Prozent leicht über dem Novemberwert von 6,3 Prozent. Im Dezember 2021 lag sie bei 5,8 Prozent.

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock waren im Dezember 7.761 Personen arbeitslos, 165 mehr als im Monat zuvor und 519 mehr als im Dezember vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote stieg gegenüber dem Vormonat um 0,1 Prozentpunkte und gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte auf 7,1 Prozent.

6.067 Männer und Frauen waren zuletzt im Landkreis Rostock arbeitslos gemeldet, 112 mehr als im Vormonat und 632 mehr als im November 2021. Die Arbeitslosenquote liegt bei 5,6 Prozent und damit um 0,1 Prozent-punkte höher als im November und 0,6 Prozentpunkte höher als im Dezember 2021.


Personalnachfrage

„Die Nachfrage nach Arbeits- und Fachkräften ist im Dezember noch ein-mal deutlich angestiegen,“ kann Anke Diettrich berichten. „Die Unternehmen meldeten erneut mehr als 1.000 offene Stellen. Insgesamt waren 4.635 Stellen im Bestand, für die Arbeitgeber mit Unterstützung des gemeinsamen Arbeitgeberservices von Agentur und Jobcentern Personal suchten.“ Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich der Bestand offener Stellen um 5,9 Prozent bzw. 250. Den größten Einstellungsbedarf hat mit 855 offenen Stellen die Dienstleistungsbranche, gefolgt von der Zeitarbeit mit 701 offenen Stellen und dem Gesundheits- und Sozialwesen mit 614 offenen Stellen.

„Die kontinuierlich hohe Nachfrage nach Mitarbeitern wirkt sich auch positiv auf die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus,“ so Anke Diettrich weiter, „für Juni 2022 kann mit 164.289 Beschäftigten im Agenturbezirk erneut ein Aufwuchs von 1,4 Prozent konstatiert werden. Das bestätigt erneut die Stabilität des Arbeitsmarktes in der Region und lässt mit Zuversicht auf das Jahr 2023 schauen.“


Wichtig für Unternehmen - Arbeitsbescheinigungen nach Beendigung von Arbeitsverhältnissen ab 2023 nur noch digital

Mit Blick auf das neue Jahr verweist Anke Diettrich auch auf eine wesentliche Änderung bei der Arbeitsagentur. Ab 01. Januar 2023 können die Arbeitsbescheinigungen, die für die Berechnung des Arbeitslosengeldes nach Kündigung eines Arbeitsverhältnisses erforderlich sind, aufgrund einer gesetzlichen Regelung nur noch digital und nicht mehr in Papierform, an die Agentur für Arbeit übermittelt werden.

Die Arbeitsagentur hat hierfür das Verfahren BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) eingerichtet. Seit 2014 können Unternehmen bereits die digitale Übermittlung von Bescheinigungen nutzen. „Das erleichterte schon in der Vergangenheit vielen Betrieben den Datenaustausch mit der Agentur für Arbeit. Neu ist nun allerdings, dass ab Anfang 2023 die Arbeitgeber dieses elektronische Verfahren verpflichtend nutzen müssen“, erläutert Anke Diettrich, Chefin der Arbeitsagentur Rostock.

Die Online-Übermittlung hat viele Vorteile für die Unternehmen. So spart das elektronische Verfahren Kosten für die Erstellung, den Druck und den Versand der Unterlagen. Außerdem reduziert sich für alle Beteiligten die Bearbeitungszeit, da mit weniger Nachfragen zu rechnen ist.

Die Bescheinigung muss auch nicht mehr an die Beschäftigten aushändigt werden. Diese erhalten einen Nachweis der übermittelten Daten von der Arbeitsagentur. Die Pflicht zur Online-Übertragung gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die ab dem 1. Januar 2023 beendet werden. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.

Viele Lohnabrechnungsprogramme bieten eine entsprechende Funktion für die digitale Übermittlung bereits an. Alternativ kann aber auch die kostenlose online-Anwendung sv.net unter dem Link https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/ genutzt werden. Bei Rückfragen zur Lohnabrechnungssoftware empfiehlt es sich, den jeweiligen Hersteller zu kontaktieren.

Rückfragen zu sv.net beantwortet der Support von sv.net unter der folgenden Internetadresse www.itsg.de/produkte/sv-net/kontakt-support. Gibt es darüber hinaus Fragen, hilft die BEA-Hotline unter der kostenlosen Rufnummer 0800 4 5555 27 weiter. Informationen gibt es außerdem auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea.