Unternehmen rufen seit diesem Jahr die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen ab.
Wer allerdings arbeitslos gemeldet ist oder an einer geförderten Weiterbildung teilnimmt, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin in Papierform bei der Arbeitsagentur einreichen. Denn die Agenturen sind erst ab dem 1. Januar 2024 berechtigt, die entsprechenden Daten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Die Arbeitsagentur weist deshalb alle arbeitslos gemeldeten Personen darauf hin, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aktiv bei ihrem Arzt einzufordern und weiterhin bei der Agentur für Arbeit einzureichen. Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen legen ihre Krankschreibung dem Maßnahme- bzw. Bildungsträger vor. Die Bescheinigung ist wichtig, damit weiterhin Leistungen gezahlt werden können.
Die Nachweise einer Arbeitsunfähigkeit können auf dem herkömmlichen Weg eingereicht werden. Kundinnen und Kunden können aber auch den eService für die Übermittlung an die Arbeitsagentur nutzen. Unter www.arbeitsagentur.de/eservices kann die Krankmeldung über „Veränderungen mitteilen“ angezeigt und die Bescheinigung hochgeladen werden. Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur können auch die App „BA-mobil“ nutzen.