Ukrainische Flüchtlinge können mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG eine Arbeit aufnehmen. Eine Zustimmung der Arbeitsagentur ist nicht notwendig. Die Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung erhalten Ihre künftigen Mitarbeiter (m/w/d) im Migrationsamt Rostock oder in der Ausländerbehörde des Landkreises Rostock.
Ukrainische Flüchtlinge sind bezüglich Berufsberatung, Vermittlung, Beratung und Förderung deutschen Arbeitnehmer/innen gleichgestellt.
In der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung ausländischer Berufsabschlüsse sind wir in enger Zusammenarbeit mit dem iQ Netzwerk MV.