17.12.2024 | Presseinfo Nr. 56
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis 31. März 2025 melden
Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2024 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2025 eingegangen sein.
13.12.2024 | Presseinfo Nr. 55
Schließtag am 27. Dezember
Am Freitag, den 27. Dezember, bleibt die Agentur für Arbeit mit ihren Geschäftsstellen in Villingen-Schwenningen, Rottweil, Tuttlingen und Donaueschingen ganztägig geschlossen. Der Schließtag am 27. Dezember gilt auch für alle Standorte des Jobcenters Schwarzwald-Baar-Kreis und für die Dienststelle der Familienkasse Baden-Württemberg-West in Villingen-Schwenningen.