Kostenlose Software
Die Meldung kann auf elektronischem Weg schnell und unbürokratisch vorgenommen werden. Unternehmen und Arbeitgeber können hierzu die kostenlose Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Ab dem Anzeigejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und keine postalische Versendung der „Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit“ mehr erforderlich.
Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Die Höhe dieser Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt, abhängig von der Beschäftigungsquote.
Kontakt
Bei weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen können sich Unternehmen über die bundesweite kostenlose Servicenummer 0800 4 5555 20 an das Bearbeitungsteam im Operativen Service Saarbrücken wenden.