Seit Anfang Oktober liegt der Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde, auch im Minijobbereich. Dadurch stieg auch die monatliche Verdienstobergrenze für Minijobbende. In der Veranstaltung wird auch über die Risiken dieser speziellen Beschäftigungsform, die gerade in den letzten Jahren deutlich geworden sind, informiert. Außerdem wird erläutert, welche Besonderheiten es bei einer Beschäftigung im Übergangsbereich zu beachten gibt und warum diese sozialversicherungspflichtig ist.
Kontakt:
Dorothee Merziger (Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt)
Telefon: 0681 944 2301
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