Rechtzeitig arbeitsuchend melden, um Nachteile zu vermeiden

Die BA unterstützt gekündigte Arbeitnehmende bei der Jobsuche, damit sie erst gar nicht arbeitslos werden. Dies gelingt umso besser, je früher Betroffene sich mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Wer sich rechtzeitig arbeitsuchend meldet, vermeidet zudem finanzielle Nachteile durch Sperrzeiten.

 

09.09.2024 | Presseinfo Nr. 45

Endet ein Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitsuchend-Meldung wichtig.

Die Meldung kann online, telefonisch oder persönlich erfolgen. Mit der komfortablen Online-Meldung und -Terminierung, die man von zuhause vornehmen kann, lassen sich Wartezeiten bei persönlichen Vorsprachen vermeiden und auch Termine flexibler vereinbaren.

Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen. Bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchend-Meldung muss eine Sperrzeit von einer Woche verhängt werden. Während der Dauer der Sperrzeit ruht der Anspruch auf finanzielle Leistungen.

Im Jahr 2023 musste die Bundesagentur für Arbeit rund 748.000 Sperrzeiten verhängen. Von allen Sperrzeiten entfielen 42,4 Prozent und somit zirka 317.000 Sperrzeiten auf verspätete Arbeitsuchend-Meldungen, wodurch die Betroffenen einen Teil ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld verloren haben. Im Vergleich zum Jahr 2022 nahm die Zahl der Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitsuchend-Meldungen um 13,2 Prozent bzw. rund 37.000 Sperrzeiten zu.

Alle Informationen zum Thema finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/.