Die Ansprechstellen der Bundesagentur für Arbeit sind ein ergänzendes Informationsangebot zur beruflichen Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben). Hierdurch soll ein Rehabilitionsbedarf möglichst frühzeitig erkannt und auf eine Antragstellung hingewirkt werden.
Auch wenn noch kein Antrag auf berufliche Rehabilitation gestellt wurde, stehen wir für Sie als Ansprechpartner zur Verfügung.
Sie erhalten Informationen über
- Inhalte und Ziele von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- das Antragsverfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen,
- das Persönliche Budget sowie
- Angebote der Beratung, einschließlich der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX.
Bitte übersenden Sie uns Ihre Anfrage über die E-Mail-Adresse in den Kontaktdaten.