Weiterbildung von Beschäftigten

Die Agentur für Arbeit Saarland fördert die berufliche Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen jetzt noch intensiver.

Strukturwandel, Digitalisierung, Transformation, Fachkräftesicherung - mit Weiterbildung werden Herausforderungen zu Chancen

Der strukturelle Wandel, vor allem durch die digitale Transformation, verändert bestehende Tätigkeitsfelder in allen Branchen und den Arbeitsmarkt als Ganzes. Er erfordert eine kontinuierliche Anpassung von Unternehmen und ihren Beschäftigten auf allen Ebenen. Technologische Entwicklungen sorgen für neue Herausforderungen und neue Chancen. Wer da Schritt halten möchte, muss am Ball bleiben und sich kontinuierlich weiterbilden – das gilt für Betriebe und ihre Beschäftigten gleichermaßen.

 

Individuelle Förderung von Beschäftigten

Wir können die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten fördern. 

Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden).
  • Die berufliche Weiterbildung sowie der Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen. 
  • Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist zum Beispiel nicht möglich.
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung).
Übersicht Beschäftigtenqualifizierung (BQ)

Unter 50 Beschäftigte

(kleine Betriebe)

Unter 500 Beschäftigte 

(mittlere Betriebe)

Ab 500 Beschäftigte

(große Betriebe)

75 Prozent Zuschuss50 Prozent Zuschuss25 Prozent Zuschuss
  • Bis zu 100 Prozent Zuschuss können für Betriebe unter 10 Beschäftigten, bis zu 85 Prozent bei Betrieben unter 250 Beschäftigten und bis zu 70 Prozent für Betriebe ab 250 Beschäftigten, bei fehlendem Berufsabschluss und Teilnahme an einer berufsbezogenen Weiterbildung gezahlt werden
  • Übernahme von Lehrgangskosten

Unter 50 Beschäftigte

(kleine Betriebe)

Unter 500 Beschäftigte

(mittlere Betriebe)

Ab 500 Beschäftigte

(große Betriebe)

100 Prozent (soll) Kostenübernahme50 Prozent Kostenübernahme25 Prozent Kostenübernahme
  • Bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten können bei fehlendem Berufsabschluss und Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung übernommen werden.
  • Bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten sollen für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden.

     

Zusätzliche Förderungen

  • Liegt eine Qualifizierungsvereinbarung mit einem Sozialpartner (zum Beispiel Betriebsvereinbarung oder tarifliche Regelung) vor, können die Förderungen um 5 Prozent erhöht werden. Dies gilt sowohl für den Arbeitsentgeltzuschuss, als auch für die Übernahme der Lehrgangskosten.

Neu: Qualifizierungsgeld, eingeführt mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz (seit 1. April 2024 in Kraft)

Qualifizierungsgeld

Alternativ zu den Zuschüssen zum Arbeitsentgelt und der Übernahme der Kosten für eine berufliche Weiterbildung können Sie für Ihre Beschäftigten für die Dauer der beruflichen Weiterbildung ein Qualifizierungsgeld (Entgeltersatzleistung) von der Agentur für Arbeit erhalten.

Ziel ist es, dass Ihre Beschäftigten trotz strukturwandelbedingt veränderter Anforderungen mittels beruflicher Weiterbildung im aktuellen Betrieb weiterbeschäftigt werden können. 
Ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils Ihrer Belegschaft ist daher Grundvoraussetzung für diese Leistung. Ebenso muss eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) über den strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf und die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes bestehen. 
 

Profitieren Sie von unserer Weiterbildungsberatung!

Profitieren Sie von den attraktiven Förderbedingungen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Feststellung des unternehmensspezifischen Weiterbildungsbedarfs und klären in einem persönlichen Gespräch die grundsätzlichen Förderungsvoraussetzungen.
 

Tipp:Hinweis: Auch Betriebs- und Personalräte können sich zu Weiterbildung von Beschäftigten beraten lassen.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0800 – 4 5555 20 oder per E-Mail unter 

saarbruecken.arbeitgeber@arbeitsagentur.desaarlouis.arbeitgeber@arbeitsagentur.de und neunkirchen.arbeitgeber@arbeitsagentur.de.

Beschäftigtenqualifizierung