Der strukturelle Wandel, vor allem durch die digitale Transformation, verändert bestehende Tätigkeitsfelder in allen Branchen und den Arbeitsmarkt als Ganzes. Er erfordert eine kontinuierliche Anpassung von Unternehmen und ihren Beschäftigten auf allen Ebenen. Technologische Entwicklungen sorgen für neue Herausforderungen und neue Chancen. Wer da Schritt halten möchte, muss am Ball bleiben und sich kontinuierlich weiterbilden – das gilt für Betriebe und ihre Beschäftigten gleichermaßen.
Individuelle Förderung von Beschäftigten
Wir können die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten fördern.
Voraussetzungen sind unter anderem:
- Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden).
- Die berufliche Weiterbildung sowie der Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.
- Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist zum Beispiel nicht möglich.
- Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung).
Übersicht Beschäftigtenqualifizierung (BQ) | ||
Unter 50 Beschäftigte (kleine Betriebe) | Unter 500 Beschäftigte (mittlere Betriebe) | Ab 500 Beschäftigte (große Betriebe) |
75 Prozent Zuschuss | 50 Prozent Zuschuss | 25 Prozent Zuschuss |
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Unter 50 Beschäftigte (kleine Betriebe) | Unter 500 Beschäftigte (mittlere Betriebe) | Ab 500 Beschäftigte (große Betriebe) |
100 Prozent (soll) Kostenübernahme | 50 Prozent Kostenübernahme | 25 Prozent Kostenübernahme |
Zusätzliche Förderungen
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Neu: Qualifizierungsgeld, eingeführt mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz (seit 1. April 2024 in Kraft)
Qualifizierungsgeld
Alternativ zu den Zuschüssen zum Arbeitsentgelt und der Übernahme der Kosten für eine berufliche Weiterbildung können Sie für Ihre Beschäftigten für die Dauer der beruflichen Weiterbildung ein Qualifizierungsgeld (Entgeltersatzleistung) von der Agentur für Arbeit erhalten.
Ziel ist es, dass Ihre Beschäftigten trotz strukturwandelbedingt veränderter Anforderungen mittels beruflicher Weiterbildung im aktuellen Betrieb weiterbeschäftigt werden können.
Ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils Ihrer Belegschaft ist daher Grundvoraussetzung für diese Leistung. Ebenso muss eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) über den strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf und die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes bestehen.
Profitieren Sie von unserer Weiterbildungsberatung!
Profitieren Sie von den attraktiven Förderbedingungen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Feststellung des unternehmensspezifischen Weiterbildungsbedarfs und klären in einem persönlichen Gespräch die grundsätzlichen Förderungsvoraussetzungen.
Tipp:Hinweis: Auch Betriebs- und Personalräte können sich zu Weiterbildung von Beschäftigten beraten lassen.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0800 – 4 5555 20 oder per E-Mail unter
saarbruecken.arbeitgeber@arbeitsagentur.de, saarlouis.arbeitgeber@arbeitsagentur.de und neunkirchen.arbeitgeber@arbeitsagentur.de.