Arbeitnehmer, deren befristetes Beschäftigungsverhältnis zur Jahresmitte ausläuft, müssen sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
„Je früher die Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit erfolgt, desto eher können die Vermittlungsaktivitäten für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer beginnen“, sagt Matthias Kaschte, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Nord. „Erfahrungsgemäß ist es leichter aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus eine neue Beschäftigung zu finden, das gilt auch in der aktuellen Krise. Das Ziel dieser frühzeitigen und aktiven Beschäftigungssuche ist es, Arbeitslosigkeit gar nicht erst eintreten zu lassen“, ergänzt er.
Erfährt der Arbeitnehmer allerdings erst später vom Ende seines Arbeitsverhältnisses (kürzere Kündigungsfristen), muss er sich binnen der ersten drei Arbeitstage nach Kenntnisnahme melden.
Wer sich innerhalb dieser gesetzlichen Frist meldet, erhöht nicht nur seine Chancen früher eine neue Beschäftigung zu finden, sondern vermeidet auch finanzielle Nachteile. Erfolgt die Meldung verspätet, tritt für eine Woche eine Sperrzeit ein und es wird für diese Woche kein Arbeitslosengeld ausgezahlt.
Online arbeitsuchend melden - der schnellste Weg zum neuen Job
Der schnellste Weg die Meldung vorzunehmen ist online unter www.arbeitsagentur.de. Mit wenigen Klicks sind die erforderlichen Daten orts- und zeitunabhängig eingegeben. Neben der fristgerechten Meldung bietet die Online-Arbeitsuchendmeldung aber auch eine besondere Funktion.
Termine direkt online vereinbaren
Wer sich auf elektronischem Weg arbeitsuchend meldet und seinen Lebenslauf erfasst, erhält sofort die Möglichkeit online den ersten Beratungstermin mit einer Vermittlungsfachkraft der Agentur für Arbeit zu vereinbaren. Das Gespräch kann, je nach Wunsch, persönlich, telefonisch oder als Video-Beratung gebucht werden.
Arbeitslosmeldung für Arbeitslosengeld immer erforderlich und online möglich
Die Arbeitslosmeldung zur Beantragung des Arbeitslosengeldes ist zusätzlich zur Arbeitsuchendmeldung immer erforderlich und muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.
Neu ist, dass die Arbeitslosmeldung seit dem Jahresbeginn 2022 auch online erfolgen kann. Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bzw. eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion).
Als Alternative zur Online-Meldung bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung auch weiterhin bestehen. Hierfür ist es am besten, sich frühzeitig und bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit einen Termin unter 0800 4 5555 00 zu vereinbaren. Dadurch können Wartezeiten verkürzt und notwenige Unterlagen frühzeitiger eingeholt werden. Ein Termin zur Arbeitslosmeldung ist bis zu drei Monaten im Voraus möglich.
Weitere Hinweise unter: