Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.
Während der Grad der Behinderung vom Versorgungsamt festgestellt wird, ist für die Erteilung der Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen die örtliche Agentur für Arbeit zuständig.
„Der Antrag auf Gleichstellung kann formlos, d. h. mündlich, telefonisch oder schriftlich gestellt werden. Die entscheidungsrelevanten Tatsachen sind aber mit einem Antragsvordruck zu erheben, den man nach Antragstellung erhält“, erklärt Heike Dietze, Teamleiterin für den Bereich Teilhabe am Arbeitsleben.
Welche Vorteile hat eine Gleichstellung?
Mit der Gleichstellung erwirbt man prinzipiell den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen. Damit gelten dieselben Bestimmungen, z.B. besonderer Kündigungsschutz, Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung, Betreuung durch spezielle Fachdienste und Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber (wie Lohnkostenzuschüsse). Gleichgestellte Beschäftigte erhalten jedoch keinen Schwerbehindertenausweis und haben keinen Anspruch auf Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr und besondere Rentenvoraussetzungen.
Mit einer Gleichstellung kann man möglicherweise den Arbeitsplatz und damit die benötigte Arbeitskraft sichern. Um die geringere Belastbarkeit oder die eingeschränkte berufliche und/oder regionale Mobilität abzufedern, beraten wir sowohl Unternehmer als auch Arbeitnehmer über Unterstützungsleistungen, informiert Birgit Ruhland, Chefin der Arbeitsagentur Dessau-Roßlau-Wittenberg.
Warum ist eine Gleichstellung sinnvoll?
Die Gleichstellung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes bei Arbeitslosigkeit soll die Wettbewerbsfähigkeit behinderter Menschen in der Konkurrenz um freie Arbeitsplätze stärken. Gefördert wird dabei jeweils (perspektivisch) die Erlangung eines konkreten Arbeitsplatzes. Die Konkurrenzfähigkeit bemisst sich dabei an dem Beruf bzw. an der Tätigkeit, auf den sich die Stellensuche bzw. etwaige Vermittlungsbemühungen erstrecken.
Allgemeine betriebliche Veränderungen, von denen nicht behinderte Menschen gleichermaßen betroffen sind, rechtfertigen jedoch keine Gleichstellung. Dies gilt ebenso für fortgeschrittenes Alter, fehlende Qualifikation oder eine allgemeine schwierige Arbeitsmarktsituation.
Eine Gleichstellung kann befristet oder unbefristet ausgesprochen werden.
Bei weiteren Fragen zum Thema Gleichstellung können sich Arbeitnehmer an die Rufnummer 0800 4 55 55 00 und Arbeitgeber an 0800 4 55 55 20 gebührenfrei wenden.
Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.23.02.2022 | Presseinfo Nr. 21