Für Menschen mit einer Behinderung, die arbeitslos sind, ist es schwieriger eine Beschäftigung aufzunehmen. Aktuell sind im Agenturbezirk Sachsen-Anhalt Ost über 600 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet, über 70 Prozent davon haben eine abgeschlossene Ausbildung bzw. einen Studienabschluss. „Gerade in Zeiten des demographischen Wandels sollten wir dieses Potential gut nutzen. Deshalb gewinnen Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung immer mehr an Bedeutung“, erklärt Olaf Ruch, Chef der Arbeitsagentur Sachsen-Anhalt Ost.
Ein Grund für die Verunsicherung bei den Unternehmen ist, was sie bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung beachten müssen, was der besondere Kündigungsschutz bedeutet und welchen Unterstützungsbedarf es gibt.
Um den Unternehmen die Bedenken zu nehmen und ihnen die regionalen Unterstützungsmöglichkeiten anzubieten, findet heute der „Markt der Möglichkeiten“ in einem Bitterfeld-Wolfener Unternehmen statt. Dieser Einladung folgen fast 20 Arbeitgeber.
Das Unternehmen System-Instandsetzung und Service GmbH (SIS) beschäftigt auch Personen mit Handicap: Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wirkt sich auch positiv auf das Betriebsklima aus.
„Ich kenne die Vorurteile, wie gesonderten Kündigungsschutz und erhöhten Urlaubsanspruch, die eine Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen mit sich bringen. Ich habe ganz andere Erfahrungen gemacht. Denn wir haben insgesamt 4 Kollegen an Bord, die auch einen sogenannten Grad der Behinderung haben und somit als schwerbehindert zählen. Wie mit jedem neuen Mitarbeiter bedarf es auch hier einer individuellen Einarbeitungszeit und es müssen auch Abläufe innerhalb des Unternehmens angepasst werden. Unsere Kolleginnen und Kollegen bringen für uns einen großen Mehrwert, denn wir können ihre Kompetenzen und Fähigkeiten in unserem Unternehmen sehr gut nutzen. Sie haben ihren Platz innerhalb des Teams gefunden. So sind wir stolz drauf, dass zur SIS-Unternehmenskultur, auch eine Inklusion von Menschen mit Handicaps, selbstverständlich ist!“, so Nadine Wiedemann, Geschäftsführerin der System-Instandsetzung und Service GmbH aus Bitterfeld-Wolfen.
Anwesende Unternehmen auf dem „Markt der Möglichkeiten“ erhalten aktuelle Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten aus erster Hand von diesen Einrichtungen:
- Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit
- Technischer Berater der Agentur für Arbeit
- Integrationsfachdienst
- Integrationsfachamt
- Deutsche Rentenversicherung
- Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Individuelle technische Beratung der Arbeitsagentur unterstützt Unternehmen
Dass die Einrichtung eines Arbeitsplatzes weitaus mehr als eine Maschine, ein Sitzplatz und etwas Gerät ausmacht, ist vielen auf dem ersten Blick nicht bewusst. „Geht es beispielsweise um die Beschäftigung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Mario Dinse, Technischer Berater in der Arbeitsagentur Sachsen-Anhalt Süd, seine Aufgabe.
Im gesamten Agenturbezirk ist der Technische Berater für die Beschäftigung unterwegs. „Wir beraten fallbezogen und umfassend alle am Verfahren beteiligten Personen über die behindertengerechte Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Bei dieser Beratung werden Arbeitsplatz, Arbeitsumfeld, Arbeitsgebäude und Arbeitsweg und das entsprechende Beförderungsmittel zum Erreichen des Arbeitsplatzes unter Beachtung der gesundheitlichen Einschränkungen der Betroffenen begutachtet“, so Dinse.
Empfehlung und Hilfe bei Förderung
Der Technische Beratungsdienst erstellt nach eingehender Bewertung der Situation eine gutachterliche Stellungnahme, in der eine eindeutige Empfehlung zur notwendigen Beschaffung von technischen Arbeitshilfen, Umbauten an Fahrzeugen und Gebäuden abgegeben wird. „Ein Arbeitgeber, der Mitarbeiter mit einem Handicap beschäftigen will, wird kostenfrei durch eine Beratung unterstützt“, ergänzt der Berater.
Zahlen/ Daten/ Fakten
80 Prozent der schwerbehinderten Beschäftigten sind 45 Jahre und älter Die aktuellen Daten zeigen, dass fast 55 Prozent der Unternehmen im Agenturbezirk Sachsen-Anhalt Ost, die verpflichtet sind schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, ihrer Pflicht nachkommen. Insgesamt waren fast 2.800 Menschen mit einer Schwerbehinderung in Betrieben mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Über 80 Prozent der schwerbehinderten Menschen in Beschäftigung sind 45 Jahre oder älter. Der Großteil arbeitet im verarbeitenden Gewerbe, in der öffentlichen Verwaltung oder im Gesundheits- und Sozialwesen.
60 Prozent der Pflichtplätze sind besetzt
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Im Agenturbezirk Sachsen-Anhalt Ost sind das 3.160 Pflichtarbeitsplätze. Von denen sind 1.908 Plätze (60,4 Prozent) mit schwerbehinderten Beschäftigten besetzt.