Kundinnen und Kunden der BA können sich mit der BundID identifizieren bzw. authentifizieren und auf die Online Angebote der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter und der Familienkassen zugreifen. Auf diesem neuen Weg können sie mit einem höchstmöglichen Schutz ihrer persönlichen Daten Leistungen – wie z.B. Arbeitslosen- oder Kindergeld - beantragen.
Außerdem ergibt sich eine weitere wichtige Änderung: Das Konto der Kundinnen und Kunden bei der BA wird umgestellt. Zukünftig können Bürgerinnen und Bürger die digitalen Angebote der BA über ihr persönliches Konto mit spezifischen Profilen nutzen – z.B. wenn sie Bescheide eines Jobcenters abrufen oder Leistungen beantragen möchten.
Bürgerinnen und Bürger, die bereits ein Konto bei der BA eingerichtet haben, erhalten nach einer erneuten Anmeldung ab dem 22.Juli 2024 automatisch ein geändertes Konto mit entsprechenden Profilen. Die zusätzliche Anmeldung mit der BundID und die Kontoumstellung sind zwei wichtige Neuerungen, um Bürgerinnen und Bürgern auch zukünftig einen sicheren und einfachen Zugang zu digitalen Leistungen der BA zu ermöglichen.
Der Hintergrund zur Nutzung der BundID
Die BundID ermöglicht einen sichereren Zugang zu den digitalen Verwaltungsservices der BA. Der Schutz der Daten und der persönlichen Identität hat oberste Priorität.
Immer mehr Verwaltungen bzw. Behörden bieten die BundID als Zugangsmöglichkeit an. Mit der BundID können sich die Bürgerinnen und Bürger bei jeder Verwaltung, die die BundID nutzt, anmelden. Das sind z.B. kommunale Portale sowie andere Bundesbehörden (wie z.B. das Kraftfahrtbundesamt) und viele mehr.
Die BundID ist ein wichtiger Bestandteil der digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung und soll zum zentralen Instrument zur Identifizierung alle Online-Anträge weiter ausgebaut werden.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite: Die BundID: sicherer Zugang zu allen eServices
23.07.2024 | Presseinfo Nr. 109