Noch längst nicht alle Unternehmen haben erkannt, welche Chancen sich aus der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung für die nachhaltige Sicherung ihres Personalbedarfs ergeben. Unsicherheiten und auch Vorurteile halten sich hartnäckig, z. B. in Bezug auf das Leistungsvermögen dieser Menschen oder Kündigungsschutzaspekte.
Die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung im Landkreis Wittenberg hat sich in den vergangenen fünf Jahren kaum verändert. Es sind weiterhin über 200 schwerbehinderten Menschen arbeitslos und suchen eine Beschäftigung. Vor fünf Jahren waren es 249 Männer und Frauen.
Die Menschen mit Behinderung bleiben auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Im Durchschnitt des Zeitraumes Januar 2024 bis Oktober 2024 waren 54 Prozent der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung 55 Jahre und älter (108). Diese Zahl erhöhte sich im Vergleich zu 2019 um sechs Personen und ist der demografischen Entwicklung geschuldet. Im Vergleich zeigt sich weiter die ungünstige Lage bei langzeitarbeitslosen Menschen. Während ihr Anteil an allen arbeitslosen Schwerbehinderten im Jahr 2019 bei 39 Prozent lag, waren es bis Oktober 2024 durchschnittlich 38 Prozent. Also auf fast gleichem Niveau. Auch der Anteil der arbeitslosen Schwerbehinderten ohne abgeschlossene Berufsausbildung ist innerhalb von 5 Jahren gestiegen (2019: 23 Prozent, bis Oktober 2024: 29 Prozent).
Olaf Ruch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Ost erklärt: „Inklusion ist nach wie vor eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird es zunehmend wichtiger, die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben zu fördern und zu verbessern. Der erste Schritt für eine bessere Integration dieser Menschen in die Betriebe muss darin liegen, noch vorhandene Vorurteile abzubauen.“
Ruch verwies darauf, dass arbeitslose Menschen mit Behinderung häufig gut qualifiziert und besonders motiviert seien. So hatten über 71 Prozent aller schwerbehinderten Arbeitslosen im Landkreis Wittenberg im aktuellen Durchschnitt 2024 einen Berufsabschluss oder eine akademische Ausbildung. Zum Vergleich: Der Anteil der Menschen mit beruflichem oder akademischem Abschluss lag bei allen Arbeitslosen bei 67 Prozent.
Final erklärt Ruch: „Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt.“
Informationsmaterial:
Ein Ratgeber für Arbeitgeber informiert über die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten von BA und Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) bei der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013802.pdf
Übersicht zu Leistungen für Menschen mit Behinderungen im Beruf:
https://www.bih.de/integrationsaemter/medien-und-publikationen/publikationen/zbinfo/leistungen-fuer-schwerbehinderte-menschen-im-beruf/
Kostenlose Software zur Übermittlung der Beschäftigungsdaten bis zum 31. März 2025
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