Hausordnung für alle Liegenschaften der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt-Süd

Die Dienste der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt-Süd werden von vielen Menschen genutzt. Wir bitten Sie deshalb, für den Besuch in unserem Gebäuden einige Regeln zu beachten:

  1. Verhalten Sie sich bitte so ruhig und rücksichtsvoll, wie Sie es auch von den anderen Besuchenden erwarten.
     
  2. Wir bemühen uns um kurze Wartezeiten. Halten Sie bitte die vorgegebenen Zeitabläufe/Reihenfolge ein und haben Sie Geduld, wenn es etwas länger dauern sollte.
     
  3. Wir bitten Sie, Ihre Besuche im Dienstgebäude nicht über den für die Erle-digung Ihres Anliegens erforderlichen Zeitraum hinaus auszudehnen. Den geltenden Hygienevorschriften ist unbedingt Folge zu leisten.
     
  4. Achten Sie bitte auf Ihre Garderobe und sonstige private Gegenstände. Eine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände kann nicht übernommen werden.
     
  5. Haben Sie Gegenstände in den Räumen oder auf dem Gelände der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Süd gefunden oder vergessen, teilen Sie dies den Mitarbeitenden der Dienststelle mit, sie werden Ihnen behilflich sein.
     
  6. Fotografieren, Interviews, Film- und Tonaufnahmen sowie der Aushang von Plakaten und die Auslage von Informationen im Dienstgebäude sind nur mit vorheriger Erlaubnis der Geschäftsführung zulässig.
     
  7. Der Verkauf, das Verteilen von Waren und Druckschriften sowie Sammlungen jeder Art sind im Dienstgebäude sowie auf dem Grundstück nicht erlaubt.
     
  8. Bringen Sie bitte keine Tiere in das Dienstgebäude mit (ausgenommen Blindenhunde).
     
  9. Rauchen sowie der Konsum von E-Zigaretten, alkoholischen Getränken und Suchtmitteln ist im Dienstgebäude nicht gestattet. Die Mitarbeitenden der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Süd sind nicht verpflichtet, unter Alkohol- / Drogeneinfluss stehende Kundinnen bzw. Kunden zu bedienen und können diese des Hauses verweisen.
     
  10. Die Agentur ist ein gewaltfreier Ort. Wir tolerieren keine Gewalt in unseren Räumlichkeiten. Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist nicht erlaubt.
     
  11. Bei Gefahr/Alarm ist den Anordnungen der Sicherheitskräfte (Sicherheits-dienst, Feuerwehr, Polizei, Sanitätsdienst) und des Personals Folge zu leisten.