Die Dienste der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt-Süd werden von vielen Menschen genutzt. Wir bitten Sie deshalb, für den Besuch in unserem Gebäuden einige Regeln zu beachten:
- Verhalten Sie sich bitte so ruhig und rücksichtsvoll, wie Sie es auch von den anderen Besuchenden erwarten.
- Wir bemühen uns um kurze Wartezeiten. Halten Sie bitte die vorgegebenen Zeitabläufe/Reihenfolge ein und haben Sie Geduld, wenn es etwas länger dauern sollte.
- Wir bitten Sie, Ihre Besuche im Dienstgebäude nicht über den für die Erle-digung Ihres Anliegens erforderlichen Zeitraum hinaus auszudehnen. Den geltenden Hygienevorschriften ist unbedingt Folge zu leisten.
- Achten Sie bitte auf Ihre Garderobe und sonstige private Gegenstände. Eine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände kann nicht übernommen werden.
- Haben Sie Gegenstände in den Räumen oder auf dem Gelände der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Süd gefunden oder vergessen, teilen Sie dies den Mitarbeitenden der Dienststelle mit, sie werden Ihnen behilflich sein.
- Fotografieren, Interviews, Film- und Tonaufnahmen sowie der Aushang von Plakaten und die Auslage von Informationen im Dienstgebäude sind nur mit vorheriger Erlaubnis der Geschäftsführung zulässig.
- Der Verkauf, das Verteilen von Waren und Druckschriften sowie Sammlungen jeder Art sind im Dienstgebäude sowie auf dem Grundstück nicht erlaubt.
- Bringen Sie bitte keine Tiere in das Dienstgebäude mit (ausgenommen Blindenhunde).
- Rauchen sowie der Konsum von E-Zigaretten, alkoholischen Getränken und Suchtmitteln ist im Dienstgebäude nicht gestattet. Die Mitarbeitenden der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Süd sind nicht verpflichtet, unter Alkohol- / Drogeneinfluss stehende Kundinnen bzw. Kunden zu bedienen und können diese des Hauses verweisen.
- Die Agentur ist ein gewaltfreier Ort. Wir tolerieren keine Gewalt in unseren Räumlichkeiten. Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist nicht erlaubt.
- Bei Gefahr/Alarm ist den Anordnungen der Sicherheitskräfte (Sicherheits-dienst, Feuerwehr, Polizei, Sanitätsdienst) und des Personals Folge zu leisten.