Fusion der Arbeitsagenturen Halle, Sangerhausen und Weißenfels ab Januar 2023 – Schließtag am 02.01.2023 erforderlich
Sinkende Bevölkerungs- und Arbeitslosenzahlen, auch im südlichen Sachsen-Anhalt, führen zu Anpassungen in der Organisation der Arbeitsagenturen. Vor diesem Hintergrund fusionieren die Agenturen für Arbeit Halle, Sangerhausen und Weißenfels zum 01. Januar 2023 zur Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Süd, um auch weiterhin zuverlässig gute Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden erbringen zu können. Die künftige Arbeitsagentur ist für den Burgenlandkreis, den Landkreis Mansfeld-Südharz, den Saalekreis und die Stadt Halle verantwortlich.
Die regionalen Geschäftsstellen bleiben zur Aufrechterhaltung eines Präsenzangebots an ihren bisherigen Standorten erhalten.
Die technische Zusammenführung der drei Arbeitsagenturen erfolgt über den Jahreswechsel. Vorsprachen in der Arbeitsagentur Halle und der Geschäftsstelle Merseburg zur persönlichen Arbeitslosmeldung und in Notfällen sind am 30. Dezember 2022 dennoch im Rahmen der Öffnungszeiten von 08:00 bis 12:00 Uhr möglich.
Kundinnen und Kunden sollten auch weiterhin die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme nutzen. Das Servicecenter ist in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr über die Telefonnummern 0800 4 5555 00 für Arbeitnehmer und 0800 4 5555 20 für Arbeitgeber erreichbar.
Termine können zudem vorab online vereinbart werden. Alle Informationen zu den Online-Services sind unter www.arbeitsagentur.de/eservices abrufbar.
Schließtag am 02.01.2023
Wegen zwingend notwendiger technischer Anpassungsarbeiten bleibt die Arbeitsagentur inklusive der Geschäftsstelle Merseburg am Montag, den 02. Januar 2023 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Kundinnen und Kunden, die sich am Tag der Schließung arbeitssuchend oder arbeitslos melden wollen, entstehen keine Nachteile, wenn Sie die Meldung am 03. Januar 2023 nachholen. An diesem Tag erfolgen erfahrungsgemäß, wegen auslaufender Befristungen oder witterungsbedingter Entlassungen, viele Vorsprachen und es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Sofern möglich, sollte die Meldung daher bereits vorher persönlich erledigt werden. Betroffene können sich frühestens drei Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses arbeitslos melden.