APPsolut einfach – Mach`s online

Mit Online-Angeboten der Arbeitsagentur schneller zum Geld. Kundinnen und Kunden sparen online Fahrtzeit und Porto.

04.10.2023 | Presseinfo Nr. 70

Sich online arbeitssuchend melden oder einen Antrag auf Arbeitslosen- oder Kindergeld stellen: Diese Dienstleistungen bietet die BA Bürgerinnen und Bürgern schon seit vielen Jahren in ihren eServices an. Kontinuierlich sind in den vergangenen Jahren noch viele weitere Dienstleistungen hinzugekommen. Arbeitgeber können bequem auf elektronischem Weg Förderleistungen oder Kurzarbeitergeld online beantragen. Selbständige können einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung elektronisch stellen. Jugendliche können Unterlagen zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) online hochladen.

Chris Krebs (51 Jahre) – inzwischen Inhaberin des Brautmodegeschäftes „Golze glamourös“ in Reddeber - ist eine zufriedene Kundin der Arbeitsagentur: „Ich wollte mich selbständig machen. Dabei muss man ja einiges beachten. In dieser Zeit habe ich dann auch auf der Internetseite der Arbeitsagentur recherchiert, was ich wo machen muss. Da habe ich festgestellt – in den letzten Jahren ist da richtig was passiert. Ich konnte fast alles bequem am Rechner zu Hause erledigen.“

Frau Krebs sitzt gemeinsam Ihrem Namensvetter Chris Bayer –Teamleiter der Eingangszone in der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt West – und der operativen Geschäftsführerin Anja Huth im Besprechungsraum der Arbeitsagentur Wernigerode.

 

Anja Huth: „Können Sie kurz aus Ihrer Sicht erklären, wie Ihre Online-Reise für sie war? Wir sehen ja auf unserer Seite des Bildschirms oder am Beratungstisch immer nur das Ergebnis.“

 

Chris Krebs: „Ich habe die Seite arbeitsagentur.de aufgerufen und bin einfach auf die Kachel gegangen, wo was von „arbeitssuchend melden“ stand. Da habe ich gesehen, dass ich dafür nicht mehr ins Amt muss, weil das auch online geht. Ich habe mir kurz die Erklärung dazu angesehen und habe es einfach gemacht.“

 

Anja Huth: „Aber für die Arbeitslosmeldung, waren Sie dann doch bei uns, oder?“

 

Chris Krebs: „Ja, aber nur, weil mein Personalausweis noch nicht freigeschaltet ist. Sonst wäre das auch online gegangen. Ich habe aber den Termin für die Meldung von zu Hause gebucht. So kenne ich das auch von meinem Laden. Ich habe mir über die Webseite einen freien Termin gesucht, der gut in meinen privaten Kalender gepasst hat, habe ihn gebucht und dann gleich per E-Mail eine Terminbestätigung bekommen. So wusste ich, es hat alles geklappt. Ich habe dann kurz darauf einen Anruf meiner Arbeitsvermittlerin bekommen. Die hat mir am Telefon angeboten, dass ich gleich nach der Arbeitslosmeldung die Treppe hoch zu ihr zum Termin kommen kann. Also musste ich den Weg nur einmal machen. Das fand ich schon echt Klasse.“

 

Chris Bayer: „Und wie lief es beim Antrag auf Arbeitslosengeld?“

 

Chris Krebs: „Super einfach. Ich habe auch den Antrag online ausgefüllt und abgeschickt. Das geht inzwischen sogar am Handy oder auf dem Tablett. Das gute ist, man sieht über den Weg sogar den Bearbeitungsstand. Und wenn was fehlt, kriegt man eine Meldung und kann die Dokumente gleich hochladen. Foto machen oder scannen – hochladen – zack und fertig! Eine Bekannte von mir wollte das unbedingt noch mit dem Papierantrag machen. Die war dann genervt.“

 

Chris Bayer: „Der Online-Antrag ist dynamisch. Das heißt, sie sehen bestimmte Fragen nicht, wenn Sachverhalte nicht auf Sie zutreffen. Wichtige Hinweise werden an der Stelle angezeigt, wo sie benötigt werden. Das sorgt dafür, dass man schneller fertig ist und nur die relevanten Fragen beantwortet und Auskünfte gibt. Er liegt sofort in Ihrer elektronischen Kundenakte, wenn Sie ihn abgeschickt haben. Auch der Papierantrag landet letztlich in der elektronischen Akte, sein Weg dorthin ist aber entschieden länger! Außerdem ist nur beim Online-Antrag der Bearbeitungsstatus jederzeit einsehbar.“

 

Chris Krebs: „Da habe ich ja alles richtig gemacht mit meinem Online-Antrag. Ich musste nur einmal Unterlagen über die Upload-Funktion der BA-mobil-App nach-reichen und dann war der Antrag ganz schnell „grün“ und das Geld war pünktlich da.“

 

Frau Huth und Herr Bayer lassen sich zum Schluss von Frau Krebs noch zeigen, was man als Kundin in der BA-mobil-App auf dem Handy sieht. Auf Interesse stößt besonders die Möglichkeit, dass Kundinnen und Kunden über die App auch direkt mit der zuständigen Vermittlungsfachkraft kommunizieren können. „Wir dürfen wegen des Datenschutzes nämlich keine E-Mails schicken und beantworten. So eine Mail ist ja wie eine offene Postkarte. Bei den Nachrichten über die App oder die Postfachfunktion ist das anders. Die sind wie ein Einschreiben, das persönlich nur an die zuständige Fachkraft bei uns in der Agentur oder im umgekehrten Fall an Kundin oder Kunden geht. Bei den sensiblen Dingen, die zum Teil bei uns besprochen werden müssen, ist das wichtig.“, erklärt Anja Huth.

 

Hintergrundinformationen:

Die Bundesagentur für Arbeit ist die erste deutsche Großbehörde, die die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erfüllt.

Die Funktionen der BA-mobil-App werden kontinuierlich ausgebaut. Mit der App haben bei der Agentur für Arbeit gemeldete Kunden quasi die Arbeitsagentur immer in der Hosentasche.